Ein St. Galler Autofahrer muss eine Tempobusse von 250 Franken und Verfahrenskosten von mehr als 7000 Franken bezahlen, obwohl er behauptet, am fraglichen Tag nicht geblitzt worden zu sein.
Der Streit zwischen einem Toyota-Fahrer aus St. Gallen und den Strafbehörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist kurios. Dem Lenker wird vorgeworfen, am Freitag, 22. August 2008, um 4.35 in Waldstatt Dorf anstatt der erlaubten 50 km/h mit Tempo 62 gefahren zu sein. Der Appenzeller Einzelrichter in Strafsachen verurteilte den Lenker deshalb zu einer Busse von 250 Franken, was dieser nicht akzeptieren wollte.
Vor dem Ausserrhoder Obergericht gab er zu Protokoll, an jenem Freitag gar nicht durch Waldstatt gefahren zu sein. Richtig sei vielmehr, dass er am Montag, 18. August 2008, in Waldstatt geblitzt worden sei. Die Polizei, so der Verdacht des Lenkers, habe das Datum manipuliert. Nach dem Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde des Lenkers abgewiesen. Aus einem Gutachten zur Geschwindigkeit beim Bundesamt für Metrologie ergibt sich, dass von Manipulation keine Rede sein kann. Das Auto des Lenkers war zweimal von vorne und zweimal von hinten geblitzt worden.
Das Gutachten bestätigte, dass die Datenintegrität – sprich die Bildinformationen und die eingeblendeten Daten – unversehrt sind. Damit ist der Vorwurf des Lenkers, es sei willkürlich verurteilt worden, auch nach Meinung des Bundesgerichts unbegründet. Der Lenker muss die Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen. Insgesamt hat ihn das Verfahren inklusive Expertise total mehr als 7000 Franken gekostet. (upi)