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Verschiedene Kantonsrätinnen und Kantonsräte haben eine Motion unterschrieben, mit der der Verkauf von E-Zigaretten und ähnlichen nikotinhaltigen Produkten an Minderjährige verboten werden soll.
An unter 16-Jährige dürfen schweizweit keine Zigaretten verkauft werden. Wollen Jugendliche hingegen E-Zigaretten erwerben, bei denen auch nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampft und inhaliert werden, haben auch sie Zugang zu diesen Produkten. Die Ausserrhoder Kantonsrätin Gabriela Wirth Barben (PU/Speicher) und 40 weitere Parlamentarier aus allen Fraktionen wollen dies nun mit einer Motion ändern. Sie verlangen eine Verschärfung des Jugendschutzes in Bezug auf den Verkauf von E-Zigaretten und allen weiteren nikotinhaltigen Produkten an Jugendliche.
Andere Kantone kennen bereits ein teilweises Verkaufsverbot von E-Zigaretten an Minderjährige. Als erster Kanton hat das Wallis Anfang 2019 sein bestehendes Verkaufsverbot von Tabakprodukten an unter 18-Jährige auf E-Zigaretten, alle nikotinhaltigen Produkte und legales Cannabis ausgeweitet. Im Oktober dieses Jahres beschloss der Kanton Basel-Landschaft ebenfalls eine entsprechende Regelung. Damit sind die beiden Kantone dem Bund vorausgeeilt, denn auf Bundesebene gelten in Bezug auf den Verkauf von E-Zigaretten noch keine rechtlichen Vorgaben zum Jugendschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April 2018 eine Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und damit das Verkaufsverbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten-Liquids aufgehoben.
E-Zigaretten fallen derzeit in den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes. Es bestehen weder Regeln zum Abgabealter noch zu allfälligen Werbeeinschränkungen. Voraussichtlich 2022 soll auf Bundesebene ein revidiertes Tabakproduktegesetz vorliegen, das E-Zigaretten mit anderen Tabakprodukten gleichsetzen soll. Die E-Zigaretten-Vertreiber wissen um den fehlenden Jugendschutz. Bereits heute verzichten mehrere Geschäfte freiwillig auf den Verkauf von E-Zigaretten und Liquids an Minderjährige.
Aus Sicht von Kantonsrätin Gabriela Wirth Barben gilt es die bestehende rechtliche Lücke in Bezug auf eine Altersbeschränkung bereits früher zu schliessen, als dies auf Bundesebene geschehen soll. Die Motion verlangt daher, dass «E-Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Appenzell Ausserrhoden so rasch wie möglich den
gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren.»
Der Vorstoss wird damit begründet, dass Jugendliche einen besonderen Schutz bräuchten, weil sich ihr Gehirn noch in der Entwicklung befindet. Daher sei diese Altersgruppe besonders anfällig für Nikotin und damit einer hohen Suchtgefahr ausgesetzt. Über die Gefahr von E-Zigaretten ist sich auch Markus Meitz, Leiter der Beratungsstelle für Suchtfragen, bewusst: «Das Nikotin selbst ist einer der am schnellsten abhängig machenden Substanzen.» Die Diskussionen über E-Zigaretten und deren Auswirkungen hat Meitz verfolgt. Anfragen zum Thema Jugendliche und E-Zigaretten hat die Fachstelle in den vergangenen Jahren keine erhalten. Eine Statistik zu Beratungsanfragen Ausserrhoder Jugendlicher, deren Angehörigen oder Lehrpersonen fehlt demnach. «Wir kennen aber die Experimentierfreudigkeit von Jugendlichen und klären bei Bedarf auf», so Meitz.