Weiterhin sieben Gemeinderäte

Die Exekutive hat sich punkto Anzahl ihrer Mitglieder mit drei Varianten auseinandergesetzt. Nun will sie das Reglement über die Entschädigung der Behörden revidieren.

Drucken
Im Gemeindehaus Herisau sollen weiterhin sieben und nicht fünf Gemeinderäte tätig sein. (Bild: Lukas Pfiffner)

Im Gemeindehaus Herisau sollen weiterhin sieben und nicht fünf Gemeinderäte tätig sein. (Bild: Lukas Pfiffner)

Wie es in einer Medienmitteilung der Gemeindekanzlei heisst, stuft der Gemeinderat Herisau die heutige Organisation mit sieben Gemeinderäten als zweckmässig ein. Der Gemeinderat hat die Kriterien Aufgabenerfüllung, Arbeitsbelastung, Organisationsform und Entschädigungen bearbeitet. Nun kommt das Geschäft «5 oder 7 Gemeinderäte» voraussichtlich am 7. Dezember erneut in den Einwohnerrat. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, die Sachvorlage «Optimale Organisation der Gemeinde Herisau» als erledigt abzuschreiben.

2014 hatte der Einwohnerrat dieses Thema an den Gemeinderat zurückgewiesen und eine Gegenüberstellung von optimierten Varianten für fünf oder sieben Gemeinderäte verlangt. Ergänzend zu den bereits bekannten Varianten hat sich der Gemeinderat zwischenzeitlich mit einem weiteren Modell «Exekutive 7+» befasst. Dabei soll der Gemeinderat legitimiert werden, mit einer Variablen (derzeit vorstellbar total ca. 20 bis 40 Prozent) absehbare, zeitlich begrenzte Schwankungen in einzelnen Ressorts decken zu können.

Lohnanpassung möglich

Diese Idee hätte in der Vergangenheit zum Beispiel bei der Revision der Ortsplanung oder der Reorganisation im Ressort Soziales angewendet werden können. Grundsätzlich hat die Analyse des Arbeitsanfalls in den Ressorts jedoch ergeben, dass die veranschlagten 30 Prozent für die Erfüllung des Amtes bei normalem Geschäftsgang in allen Ressorts ausreichen.

Die Jahresentschädigung stützt sich aktuell auf ein Jahresgehalt (100 Prozent) von 124 000 Franken. Damit verdienen die Gemeinderäte deutlich weniger als die ihnen unterstellten Abteilungsleiter. Der Gemeinderat erwägt deshalb, das Reglement über die Entschädigung der Behörden zu revidieren. (gk)