Weise, der Rentenreform zuzustimmen

Reaktion auf Leserbrief von Frau M. Kleiner-Schläpfer, Freitag, 8. September

Matthias Lübberstedt-Oppliger
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Wenn Frau Kleiner das Recht eingeräumt wird, im Lokalteil gegen die Altersreform 2020 zu schreiben, erwarte ich, dass mir als Befürworter der Reform das Recht zugestanden wird, darauf zu reagieren. Diese Vorlage ist keine «linke Vorlage», sonst wäre sie im Parlament gar nicht durchgekommen. Die + 70 Franken AHV werden nicht durch die «Erhöhung des Frauenrentenalters ausgegeben», sondern sind gegenfinanziert durch 0,3 Prozent höhere Lohnbeiträge an die AHV. «Zweiklassengesellschaft»: Es sollte inzwischen jedem eingeleuchtet haben, dass es bei diesen + 70 Franken AHV um die Kompensation der Rentenverluste in der 2. Säule geht. Die heutigen Rentner haben jedoch keine solch massive Senkung des Umwandlungssatzes zu verkraften wie die Neurentner. Zur Mehrwertsteuer: Es wäre töricht, die 0,3 Prozent (welche wir momentan noch an die IV bezahlen) verfallen zu lassen, statt sie ab 2018 an die AHV zu leiten. Somit beteiligen sich auch die heutigen Rentner (im Sinne einer Opfersymmetrie) ebenfalls an den Kosten. Die Gegner der Reform (SVP, FDP) haben ein Dogma, und das heisst: Steuern senken um jeden Preis! Deshalb sind sie bereit, diese 0,3 Prozent zu streichen. Auf dem Trümmerhaufen der abgelehnten Altersreform 2020 bringen sie dann u. a. die Neuauflage der automatischen Erhöhung des Rentenalters. Es ist weise, jetzt dieser Vorlage (trotz Schwächen) zuzustimmen.

Matthias Lübberstedt-Oppliger

Huebstrasse 22 A, 9100 Herisau