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Der Nationalrat folgt in Sachen Wahlrecht dem Ständerat. Demnach sollen die Kantone frei über ihr Wahlsystem entscheiden können. Noch steht die Schlussabstimmung an, danach ist das Volk am Zug.
Seit Jahren sorgt in Ausserrhoden das Wahlsystem mit der Frage nach Majorz oder Proporz für kontroverse Diskussionen. Ausser in Herisau wird in allen Gemeinden im Majorz gewählt. Erst kürzlich hat der Trogner Anwalt Tim Walker zum dritten Mal Beschwerde eingereicht. Das Majorzverfahren und die unterschiedlich grossen Wahlkreise sind ihm ein Dorn im Auge.
Dieser Tage zeichnet sich in besagter Thematik ein wegweisender Entscheid in Bern ab. Nach dem Ständerat hat sich der Nationalrat über die beiden Standesinitiativen aus den Kantonen Zug und Uri «Wiederherstellung der Souveränität der Kantone» und «Souveränität bei Wahlfragen» unterhalten. Ziel dieser Initiativen ist es, den Kantonen mehr Freiheit einzuräumen beim Verfahren zur Wahl ihrer Behörden. Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer mehr präzisiert.
Wie der Ständerat will nun auch der Nationalrat den Kantonen freie Hand lassen beim Wahlverfahren. Dazu soll in der Bundesverfassung festgehalten werden, dass die Kantone in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden nach dem Grundsatz des Majorzes, nach dem Grundsatz des Proporzes oder nach einer Mischform frei sind. Sie sind ebenfalls frei in der Festlegung der Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen.
Entworfen wurde der Textvorschlag vom Ausserrhoder Ständerat Andrea Caroni. Er sagt denn auch, dass in der Schlussabstimmung von morgen Freitag nochmals beide Räte einzeln Ja zum Ganzen sagen müssen. «Doch das werden sie wohl tun», so Caroni. Danach käme die obligatorische Volksabstimmung, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt.
Gemäss dem Ausserrhoder Ständerat ist es von grosser Bedeutung für den Kanton, wenn die Sache in dieser Form ihren Weg nimmt:
«Wenn Volk und Stände dieser Verfassungsänderung zustimmen, brächte das Ausserrhoden gleich zwei Freiheiten: Erstens könnten wir dauerhaft selber bestimmen, ob wir lieber den Majorz oder den Proporz wollen. Zweitens könnten wir bei einem Wechsel zum Proporz unsere Wahlkreise frei festlegen.»
Das sind gemäss Caroni zwei wichtige politische Fakten, die nicht das Bundesgericht, sondern die Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder selber bestimmen können sollten. Ermöglicht wird diese Diskussion im Kanton durch die anstehende Totalrevision der Verfassung. Der Regierungsrat hat dazu inzwischen eine Verfassungskommission eingesetzt. Deren Aufgabe ist es, einen Entwurf für eine totalrevidierte Verfassung zuhanden von Regierungs- und Kantonsrat vorzubereiten.
Die verschiedenen Themen, welche die Verfassungskommission behandelt, reichen von den Gemeindestrukturen, dem kantonalen Finanzausgleich, dem fakultativen Finanzreferendum bis hin zum Wahlsystem für den Kantonsrat.
Der Trogner Anwalt Tim Walker hält derweil an der eingangs genannten Beschwerde, die inzwischen vom Obergericht ans Bundesgericht weitergeleitet wurde, fest. Zugleich will er, sobald die Änderung der Bundesverfassung vor das Volk kommt, dagegen ankämpfen. Die Haltung des Ständerats und Nationalrats bezeichnet er als Eingriff in die Justiz. «Das finde ich nicht in Ordnung», so Tim Walker.