Was mit minderjährigen Flüchtlingen passiert

Kommt ein minderjähriger Flüchtling ohne Begleitung einer erwachsenen Person in die Schweiz, gelangt er im Kanton St. Gallen in den Thurhof Oberbüren.

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Kommt ein minderjähriger Flüchtling ohne Begleitung einer erwachsenen Person in die Schweiz, gelangt er im Kanton St. Gallen in den Thurhof Oberbüren. Dort geht es als erstes darum, Sicherheit zu vermitteln, die Lebenssituation zu stabilisieren und die Mädchen sowie Knaben an einen geregelten Alltag zu gewöhnen– auch mittels Schulbesuch. Im Thurhof gelangen die Mädchen und Knaben dann in interne Ausbildungsprogramme. Es gibt eine eigene Velowerkstatt, eine Schneiderei, die Metallbearbeitung, aber auch im Gastrobereich oder der Hauswirtschaft kann gearbeitet werden. Zudem besuchen die jungen Flüchtlinge die Integrationsklasse an der Gewerblichen Berufsschule (GBS) in St. Gallen. Danach werden sie in einem Kurs auf die Plazierung in den Gemeinden vorbereitet. Die Aufnahme erfolgt prozentual zur Bevölkerung.

Ab 1. Januar geht die Verantwortung im Kanton St. Gallen vom Bund an die Gemeinden über. Statt im Oberbürer Thurhof werden die jungen Flüchtlinge vorerst in der «Marienburg» in Thal und in einer Unterkunft in der Stadt St. Gallen untergebracht. (sdu)