APPENZELL. Die Innerrhoder Standeskommission heisst gemäss einer Medienmitteilung den Rekurs einer Bauherrschaft gut, die in einem Quartier ein Doppeleinfamilienhaus mit Walmdach bauen will.
APPENZELL. Die Innerrhoder Standeskommission heisst gemäss einer Medienmitteilung den Rekurs einer Bauherrschaft gut, die in einem Quartier ein Doppeleinfamilienhaus mit Walmdach bauen will. Die Baubewilligungsbehörde hatte das Gesuch abgelehnt, mit der Begründung, dass das Walmdach nicht der appenzellischen Bauweise entspreche, welche vom neuen Baugesetz verlangt werde. Die Bauherrschaft erhob hierauf Rekurs.
Die Standeskommission begründet ihren gutgeheissenen Rekurs, wie es weiter heisst, mit dem bestehenden Quartierplanreglement. Gemäss diesem müssen im betroffenen Gebiet alle Hauptgebäude ausdrücklich entweder Satteldächer oder Walmdächer aufweisen. Da Walmdächer eigens genannt werden, müssten diese grundsätzlich mit dem Quartier- und Landschaftsbild als vereinbar betrachtet werden. Jedenfalls könne man sie nicht unter Verweis, dass sie stören, ablehnen. Die Frage, ob Häuser gemäss dem neuen Baugesetz der appenzellischen Baukultur entsprechen müssen, kann offen gelassen werden, weil das Baugesuch noch nach altem Recht eingegeben wurde. (rk)