Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk

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1. August Raketen, Vulkane und «Frauenfürze» gehören für viele genauso zum 1. August wie die Nationalhymne oder ein grillierter Cervelat. Das Abbrennen von Feuerwerk ist jedoch mit Gefahren verbunden. Aus diesem Grund sind gewisse Sicherheitsbestimmungen einzuhalten:

• Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung erklären, und lesen Sie frühzeitig die Gebrauchsanweisung.

• Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen und trockenen Ort. Sorgen Sie dafür, das Kinder keinen Zugriff haben.

• Rauchen Sie nicht in der Nähe von Feuerwerk.

• Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein. Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers sollte dieser zwischen 40 und 200 Meter betragen.

• Brennen Sie Feuerwerkskörper nie inmitten von Menschen ab.

• Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Ältere Kinder müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und beim Abbrennen beaufsichtigt werden.

• Basteln Sie keine Eigenkreationen und feuern Sie nie gebündelte Raketen ab.

• Zünden Sie nie Feuerwerk innerhalb von Flaschen und Büchsen.

• Achten Sie auf bauliche und natürliche Hindernisse wie überhängende Balkone, Dachvorsprünge und Bäume.

• Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, nähern Sie sich ihm frühestens nach fünf Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche, sondern übergiessen Sie Blindgänger mit Wasser.

• Lassen Sie abgebrannte Feuerwerksreste genügend abkühlen, bevor Sie sie entsorgen. Diese Reste dürfen nicht nochmals angezündet werden, denn es besteht eine latente Explosionsgefahr. (sas/pd)

Weitere Informationen zum Thema Feuerwerk finden Sie unter www.feuerwerk-skf.ch