«Die Lyoness Europe AG betreibt ein verbotenes <Pyramiden- oder Schneeballsystem>», urteilen Gerichte in Österreich und der Schweiz. Immer mehr Geschädigte fordern ihr Geld zurück.
Die Lyoness Europe AG mit Sitz in Buchs ist die Holdinggesellschaft für viele Ländergesellschaften der Lyoness-Gruppe. In den letzten Wochen ist Lyoness in mehreren – noch nicht rechtskräftigen – Gerichtsfällen verurteilt worden, ein verbotenes Pyramiden- oder Schneeballsystem zu betreiben. In anderen, rechtskräftigen Urteilen wurde die Firma bereits zur Rückzahlung von Anzahlungen verpflichtet. Lyoness versteht sich als «moderner Rabattverein»: Kunden erhalten bei Einkäufen bei Partnerfirmen mit der Lyonesskarte Rabatte gutgeschrieben. Dagegen ist nichts einzuwenden. Bei den Partnerfirmen handelt es sich zumeist um kleine Gewerbebetriebe. Partnerschaften mit grossen Ketten und Unternehmen (aktuell Puma und Drogeriemarkt Müller) entpuppten sich immer wieder als «gefakt».
Gleichzeitig verkaufte und verkauft Lyoness aber auch «Businesspakete», «Premium-» und «Lyconet-Partnerschaften». Mit den Namensänderungen sind jeweils auch Änderungen der Vertragsbedingungen verbunden. Das macht es Mitgliedern, Anwälten und Gerichten juristisch schwierig, den Überblick zu behalten. Mit dem Verkauf der «Pakete» oder «Partnerschaften» verspricht Lyoness den Käufern hohe Gewinne, wenn weitere Käufer angeworben werden. Für dieses Geschäftsmodell ist Lyoness in den letzten Wochen sowohl in Österreich wie auch in der Schweiz in mehreren Gerichtsfällen schuldig befunden worden, ein «Pyramiden- und Schneeballsystem» zu betreiben. Seit Jahren bestreitet Lyoness genau dies. Denn bisher sei das Unternehmen noch nirgends rechtskräftig verurteilt. Tatsächlich zieht Lyoness die Verfahren in der Regel vor die nächste Instanz. Um rechtlich «aus dem Schneider» zu sein, schliesst Lyoness heute nur noch sogenannte «Marketer-Vereinbarungen» ab. Marketer sind rechtlich eigenständig und selbstverantwortlich – und tragen deshalb die rechtlichen Risiken.
Jahrelang konnte Lyoness behaupten, kein Gericht habe je den Tatbestand der Betreibung eines Pyramiden- oder Schneeballsystems festgestellt. Denn offensichtlich wollten die Staatsanwaltschaften in den verschiedenen Ländern und Kantonen die aufwendigen Abklärungen und Beweisführungen nicht vornehmen. Jeder wartete auf den andern. Als beispielsweise 2012 bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Anzeige aus Graz, wo Lyoness den operativen Hauptsitz hat, und eine Anzeige einer Zuger Firma gegen Lyoness Europe eingingen, nahm die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf, «weil sich bereits die österreichischen Kollegen mit dem Fall befassen». Doch weil das vom zuständigen Oberstaatsanwalt in Wien im Jahr 2011 eingeleitete Ermittlungsverfahren auch nach vier Jahren nicht zu einer Anklage geführt hat, wurde inzwischen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt eingereicht (siehe Zweittext).
Doch inzwischen kamen mehrere Gerichte zum Schluss, dass Lyoness sehr wohl ein verbotenes Pyramiden- oder Schneeballsystem betreibt und die Verträge deshalb ungültig sind. Konkret diesen Herbst in Wien (Bezirksgericht für Handelssachen am 8. September 2016), in Salzburg (Bezirksgericht am 11. Oktober 2016) und auch in Zug (Kantonsgericht am 21. September 2016). So heisst es im Urteil: «Es sind nicht bloss Teile des Vertrages widerrechtlich, sondern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gesamthaft widerrechtlich, da sie ein unlauteres Geschäftssystem verfolgen.» Konkret ging es darum, dass die Kläger ihr bei Lyoness mit hohen Gewinnversprechen eingezahltes Geld zurückfordern – und Recht bekamen. Aktuellstes Beispiel ist das Urteil des Bezirksgerichts Voitsberg vom 1. November. «Hätte man der Klägerin vor Abgabe ihrer Vertragserklärung erklärt, dass insbesondere ihre Zahlungen nicht rückforderbar seien, sie die Anzahlungen ohne Aufzahlung gar nicht für Einkäufe verwenden könne, sie ihr Geld niemals zurückerhalte und die in Aussicht gestellten Gewinne niemals erzielt würden, hätte sie den Vertrag niemals geschlossen und niemals bei Lyoness investiert», hält Richterin Helga Ofner fest und verurteilt Lyoness zur Rückzahlung des angezahlten Geldes samt Zinsen und Kosten. Inzwischen sind in der Schweiz, in Österreich und neuerdings auch in Deutschland Hunderte von solchen Rückforderungsklagen am Laufen. Denn obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind und Lyoness angekündigt hat, Beschwerde einzulegen, machen die Urteile in Wien, Salzburg und Zug immer mehr enttäuschten Anzahlern Hoffnung, das Geld zurückzubekommen. Bekannt ist, dass Lyoness Kläger von ihren Klagen abbringen will, indem sie ihnen einen Teil der einbezahlten Summe anbietet. Wohl, um zu retten, was noch zu retten ist.
Unserer Zeitung ist bekannt, dass in den letzten Jahren etliche Personen in ehemaligen Spitzenpositionen sich von Lyoness distanziert haben – und entweder als Kläger gegen Lyoness und als Informanten auftreten oder auf einschlägigen Internetforen (zum Beispiel «K-Tipp») «aus dem Nähkästchen plaudern». Zudem gibt es Hinweise, dass es den Marketern zunehmend schwerer fällt, neue Marketer anzuwerben, womit bei Lyoness der Zustrom von neuem Geld versiegt.