Vernehmlassung
Es besteht «ein erheblicher Änderungsbedarf»: So äussert sich die SP AR zum neuen Finanzausgleichsgesetz

Auf Ende der Vernehmlassungsfrist hat sich nun auch die SP AR zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes geäussert. Deren Urteil: Es müsse noch viel geändert werden, bis die Vorlage einen gerechten Finanzausgleich sicherstellen kann.

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Die erste Lesung zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes im Kantonsrat findet voraussichtlich im Dezember statt.

Die erste Lesung zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes im Kantonsrat findet voraussichtlich im Dezember statt.

Bild: Archiv

Die SP AR äussert sich zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Nachdem Gemeinden wie Teufen oder Hundwil ihren Unmut über die Gesetzesvorlage schon kundtaten, spricht auch die Kantonalpartei gemäss einer Mitteilung von einem «erheblichen Änderungsbedarf», den die Vorlage aufweise.

Zwar begrüsse die SP das Ziel einer Verringerung der finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden. Nicht einverstanden ist die Partei allerdings mit der Aussage, dass mehr Umverteilung sich grundsätzlich negativ auswirken würde. Es sei genau umgekehrt: Zu wenig Umverteilung führe zu einer unüberbrückbaren Spaltung zwischen Arm und Reich mit fatalen Auswirkungen für den ganzen Kanton. Schlagworte wie Steuer-, Standortwettbewerb und Gemeindeautonomie würden Möglichkeiten vorgaukeln, über die finanzschwächere Gemeinden schlicht nicht verfügen.

Ziel eines Finanzausgleichs müsse ein erheblicher finanzieller Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben sein. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass ein Einwohner einer ärmeren Gemeinde zwar mehr Steuern bezahlt, aber weniger Leistungen erhält. Darüber hinaus drohe eine Nichterfüllung von Aufgaben und ein Investitionsstau.

Ausgleich für Streusiedlungsanteile

Ebenfalls Problem der vorliegenden Gesetzesrevision: Sie ist wenig durchschaubar. Gemäss Schreiben brauche es mehr Transparenz. Deshalb sei das Modell beim Lastenausgleich abzulehnen und das bisherige System beizubehalten. Zwingend sei zudem eine Ergänzung mit einem Ausgleich für Pflegekosten – sogenannte Restkosten finanziert durch die Wohngemeinden der zu pflegenden Personen. Auch soll ein Ausgleich für mehr Streusiedlungsanteile aufgenommen werden – wegen höheren Infrastrukturkosten für Strassen, Wasser- und Abwasserleitungen.

Vorlage verstösst gegen Verfassung

Die Absicht, den Ressourcen- und Lastenausgleich zu entflechten, sei zu begrüssen. Die SP AR fordert aber – wie die Hochschule Luzern (HSLU) in ihrem Vorschlag für den Finanzausgleich vorgesehen hat – den Ressourcenausgleich rein horizontal und den Lastenausgleich rein vertikal auszugestalten. Eine Erhöhung der Abschöpfungs- und Ausstattungsquote ist für die SP AR zwingend vorzusehen. Ebenfalls soll der Kanton den Lastenausgleich entsprechend dem gesamten Beitrag der Gebergemeinden in den Ressourcenausgleich dotieren.

Insgesamt hält die Partei fest: Es müsse ein ausgewogenes Verhältnis der Steuerbelastung unter den Gemeinden angestrebt werden. Die vom Regierungsrat präsentierte Finanzausgleichs-Vorlage verstosse gegen den Verfassungsauftrag. (pd)