TOGGENBURG: Finanzen bei Heimeintritt im Lot

Wer von einem Wechsel in ein Alters- oder Pflegeheim steht, sorgt sich oft über die Finanzierung des Aufenthaltes. Ein Gespräch bei Pro Senectute zeigt jedoch, dass Ängste unbegründet sind.

Adi Lippuner
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Wer ins Altersheim wechselt, wird mit Halbwahrheiten konfrontiert und hat Sorgen vor den finanziellen Auswirkungen. (Bild: fotolia)

Wer ins Altersheim wechselt, wird mit Halbwahrheiten konfrontiert und hat Sorgen vor den finanziellen Auswirkungen. (Bild: fotolia)

TOGGENBURG. Für Urs Meier, Sozialarbeiter bei Pro Senectute Wattwil, gehören Fragen rund um einen Heimeintritt zum Alltag. «Die Menschen werden mit vielen Halbwahrheiten konfrontiert und haben Angst vor den finanziellen Auswirkungen». Mit einer individuell auf die jeweiligen Personen zugeschnittenen Budgetberatung könne der Druck von den Ratsuchenden genommen werden, weiss Urs Meier.

Doch zurück zu den immer wieder zu hörenden Bedenken: «Wenn ein Ehepartner nicht mehr in den eigenen vier Wänden leben kann, muss das Haus oder die Wohnung verkauft werden», ist eine oft gehörte Meinung. «Diese Befürchtung wird immer wieder an uns herangetragen, ist aber in der Regel nicht so», erklärt der Fachmann der Pro Senectute. Ausgehend von den aktuellen Grundtarifen der Alters- und Pflegeheime in Ebnat-Kappel erklärte Urs Meier, welche Kosten auf eine Bewohnerin oder einen Bewohner zukommen.

Ein Einzelzimmer im Alters- und Pflegeheim Wier kostet pro Tag 112 Franken, im Wohnheim Speer, dort sind die Zimmer einfacher und kleiner, werden 90 Franken pro Tag berechnet. Je nach Pflegestufe kommt noch der Anteil, welcher die Bewohner selbst zu tragen haben, dazu. Ab der Pflegestufe drei sind 21.60 Franken als Tagespauschale zu entrichten. Während diese Kosten für die Bewohner gleich hoch bleiben, haben die Gemeinden mit steigender Pflegestufe auch mehr zu bezahlen. Doch wie wird ein Heimaufenthalt finanziert?

Urs Meier hat ein Beispiel für ein Ehepaar, welches ein eigenes Haus besitzt und monatlich AHV und Pensionskasse in der Höhe von 4650 Franken bezieht, berechnet. Das Grundeigentum des Ehepaars hat einen Wert von 420 000 Franken, die aufgenommene Hypothek beträgt 100 000 Franken. Dazu kommen noch Wertschriften und Barvermögen von insgesamt 170 000 Franken. «Neun von zehn Personen meinen, dass nicht nur das Haus verkauft, sondern auch das Vermögen zur Finanzierung des Heimaufenthalts verwendet werden muss», berichtet Urs Meier von den kursierenden Befürchtungen.

Freibetrag für Eigentum grosszügig festgelegt

Bei einem Ehepaar, bei dem nur ein Partner ins Pflegeheim übertreten muss, die zweite Person aber im Eigenheim bleibt, wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen ein Freibetrag von 300 000 Franken angerechnet. Bezogen auf das Beispiel bedeutet dies, dass das Ehepaar, bei einer angenommenen Heimtaxe von monatlich 5265 Franken, Ergänzungsleistungen in der Höhe von 3153 Franken erhält. Vom Vermögen muss nur ein Anteil zur Deckung der Lebenskosten verzehrt werden.

Basierend auf diesen Zahlen zeigt es sich, dass beide Personen, sowohl der Ehepartner im eigenen Haus als auch die zweite Person im Pflegeheim, ohne finanzielle Sorgen leben können. Bei der Berechnung wird dem Partner im Eigenheim ein Grundbedarf von 1608 Franken zugesprochen, für die persönlichen Auslagen im Heim sind 402 Franken veranschlagt. Dazu kommen die Krankenkassenbeiträge von insgesamt 800 Franken sowie Auslagen für Steuern, Kosten fürs Haus und das Auto. «Was hier fiktiv und als Grobbudget berechnet wurde, wird bei einem Beratungsgespräch auf die jeweilige Situation zugeschnitten», so Urs Meier. Zudem gebe es bei der Pro Senectute Hilfestellung bei den Gesuchen für Ergänzungsleistungen. «Unser Ziel ist es, den Ratsuchenden aufzuzeigen, dass sie ihr Alter ohne finanzielle Sorgen geniessen können, und vor allem den Menschen auch klar zu machen, dass Ergänzungsleistungen keine Almosen sind, sondern eine vom Gesetz vorgesehene finanzielle Unterstützung.»