Bütschwil-Ganterschwil Unter Hinweis auf das Strassengesetz werden die Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen aufgefordert, folgende Bestimmungen zu beachten: • Bäume und Wälder müssen an Staatsstrassen sowie an Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse einen Strassenabstand von
Bütschwil-Ganterschwil Unter Hinweis auf das Strassengesetz werden die Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen aufgefordert, folgende Bestimmungen zu beachten: • Bäume und Wälder müssen an Staatsstrassen sowie an Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse einen Strassenabstand von zweieinhalb Metern einhalten. Bei Lebhägen, Zierbäumen und Sträuchern beträgt der Strassenabstand 0,6 Meter, bei einer Grösse von über 1,8 Metern Höhe zusätzlich die Mehrhöhe. • Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt: 4,5 Meter über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind; 2,5 Meter über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind, zum Beispiel Geh- und Radwege. • Die Abstände werden ab Strassengrenze gemessen. Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, wird ab Strassenrand gemessen. • Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strasse beeinträchtigen, verboten. • Die bei Vollzugsbeginn des Strassengesetzes bestehenden Pflanzen, die den Abstand von 2,5 Metern nicht einhalten, können im bisherigen Umfang erhalten bleiben, soweit sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Grundeigentümer aus Bütschwil-Ganterschwil werden im aktuellen Mitteilungsblatt der Gemeinde aufgefordert, bis Mitte November die überragenden oder sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften werden die Arbeiten an Staats- und Gemeindestrassen durch die Bauamtsmitarbeiter auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann hierbei nicht geltend gemacht werden. (gem/aru)
Bei Fragen erteilt das Bauamt Bütschwil-Ganterschwil Auskunft, Telefon 071 983 41 12.