Stipendien werden erhöht

Der Ausserrhoder Kantonsrat heisst das Stipendiengesetz in erster Lesung gut. Über die Höchstansätze wurde ebenso diskutiert wie über Darlehen für Zweitausbildungen.

Patrik Kobler
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«Erhöhungen sind angemessen», sagte PK-Präsident Heinz Mauch (pu, Stein). (Bild: Bruno Eisenhut)

«Erhöhungen sind angemessen», sagte PK-Präsident Heinz Mauch (pu, Stein). (Bild: Bruno Eisenhut)

Der Ausserrhoder Kantonsrat hat sich gestern eingehend mit dem totalrevidierten Stipendiengesetz befasst. Dieses beinhaltet Änderungen, die im Vorfeld teilweise zu Kontroversen geführt haben. So wird für die Ausrichtung von Stipendien eine Alterslimite eingeführt. Sie kommt zur Anwendung, wenn jemand eine Ausbildung nach dem vollendeten 40. Altersjahr beginnt. Ausserdem sollen für Zweitausbildungen ausschliesslich rückzahlungspflichtige Darlehen und keine Stipendien, die nicht zurückbezahlt werden müssen, gewährt werden.

Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien oder Studiendarlehen werden nur dann ausgerichtet, wenn andere Beiträge (Eltern, Sozialversicherungen usw.) nicht ausreichen. Gemäss Bericht und Antrag des Regierungsrats erfüllt nur ein kleiner Teil der Personen in Ausbildung die Voraussetzungen für staatliche Ausbildungsbeiträge. 2015 stellten rund 540 Personen ein Gesuch. An 202 Personen wurden Stipendien ausbezahlt, zehn Personen bezogen ein Darlehen. Die geltenden Höchstsätze für Stipendien betragen 10 000 Franken für Ledige und 12 000 Franken für Verheiratete. Für Darlehen beträgt der Höchstsatz pro Jahr 10 000 Franken. Diese Höchstsätze werden angehoben: Die Darlehen auf 16 000 Franken und die Stipendien auf 12 000 Franken für Ausbildungen auf Sekundarstufe II und 16 000 Franken für Ausbildungen auf Tertiärstufe. Die Erhöhung führt zu jährlichen Mehrkosten von 400 000 Franken. Der Präsident der vorberatenden parlamentarischen Kommission (PK), Heinz Mauch (pu, Stein), bezeichnete diese Erhöhungen als angemessen. Eine Minderheit in der Kommission hatte die Erhöhung der Höchstsätze beantragt, weil Personen aus sehr beschränkten finanziellen Verhältnissen ihre Ausbildung mit den vorgeschlagenen Sätzen nicht finanzieren könnten. An der gestrigen Sitzung forderte Judith Egger (SP, Speicher) den Regierungsrat auf, an der zweiten Lesung die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen, wenn die Höchstsätze noch stärker erhöht würden als vorgesehen. Die Kantone Bern und Zürich beispielsweise bezahlen mit 26 000 bzw. 33 000 Franken deutlich mehr. Der Ausserrhoder Regierungsrat hat sich bei seinem Vorschlag am Stipendien-Konkordat, dem Ausserrhoden 2013 beigetreten ist, orientiert.

Im Vorfeld war auch über das sogenannte Splitting diskutiert worden. Das Konkordat lässt nämlich zu, dass der Höchstsatz für Stipendien um maximal einen Drittel reduziert wird und die Differenz durch Darlehen ersetzt wird. Der Regierungsrat hatte sich allerdings gegen das Splitting ausgesprochen. Und auch im Kantonsrat fanden sich gestern keine Befürworter. Wiewohl sich die SVP gemäss Christian Oertle (Herisau) hätte vorstellen können, nur noch Darlehen und keine Stipendien mehr zu gewähren. Das verhindert jedoch das Stipendien-Konkordat.

Regierungsrat kann Ausnahmen festlegen

Insgesamt stiess das Gesetz im Kantonsrat weitgehend auf Zustimmung. Daniel Bühler (Speicher) bezeichnete die Vorlage namens der FDP als «ausgewogen, gelungen, stimmig». Über die Alterslimite und die Darlehen für Zweitausbildungen wurde ausgiebig beraten. Bedenken äusserte insbesondere die SP-Fraktion. Sie sieht das Gleichheitsprinzip verletzt. Und auch die vorberatende parlamentarische Kommission hält die Bestimmung, dass für Zweitausbildungen ausschliesslich Darlehen gewährt werden können, für zu eng. Sie beantragte, eine Grundlage für Ausnahmen zu schaffen. Eine solche könnte nach Meinung der Kommission beispielsweise für Berufsleute gemacht werden, deren ursprünglich gelernter Beruf infolge der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung faktisch nicht mehr ausgeübt werden kann und aus diesem Grund eine Umschulung bzw. Zweitausbildung nötig wird. Regierungsrat Alfred Stricker warnte davor, Ausnahmen zu machen. Klarheit sei besser, als ein Fass ohne Boden zu öffnen. Der Kantonsrat teilte seine Meinung nicht und hiess einen Antrag von Gilgian Leuzinger (FDP, Bühler) grossmehrheitlich gut, wonach Ausnahmen in der Verordnung zu regeln sind. In der Schlussabstimmung wurde das Stipendiengesetz schliesslich in erster Lesung mit 52 Ja- zu 8-Nein-Stimmen angenommen.