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17 Ausserrhoder Gemeinden sollen bis 2025 Sonderzahlungen vom Kanton erhalten, um Steuerausfälle zu kompensieren. Voraussetzung dafür ist ein Ja der Stimmberechtigten am 27. September.
Begrenzungs-Initiative der SVP, Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen, Bahnhofkreisel in Herisau: Am 27. September stehen wichtige eidgenössische und kantonale Abstimmungen an. Im Schatten dieser Vorlage steht ein Geschäft, über welches die Ausserrhoder Stimmberechtigten ebenfalls in rund zehn Tagen entscheiden müssen: der Beschluss über Abfederungsmassnahmen zu den Revisionen 2019 und 2020 des Steuergesetzes. Die nachfolgenden Fragen und Antworten erklären, um was es dabei geht und welche Gemeinden davon am meisten profitieren.
Inhaltsverzeichnis
2019 wurde der nationale Finanzausgleich revidiert. Als Folge davon reduzierten sich die jährlichen Zahlungen an die Nehmerkantone. Davon ist auch Appenzell Ausserrhoden betroffen. Der Kanton erhält künftig 4,9 Millionen Franken weniger aus dem Finanzausgleichstopf. Um den Systemwechsel abzufedern, leistet der Bund nun eine befristete Übergangshilfe. Für die Jahre 2021 bis 2025 wird Ausserrhoden 6,1 Millionen Franken erhalten.
Von den Zahlungen des Bundes sollen drei Millionen Franken an die Gemeinden weitergeleitet werden. Dies haben der Regierungsrat und der Kantonsrat entschieden. Damit werden die Steuerausfälle teilweise kompensiert, welche sich durch die Revisionen des kantonalen Steuergesetzes (2019 und 2020) ergeben haben. Diese mussten vor allem wegen Änderungen beim Bundesrecht gemacht werden. Aufgrund der Ausgabenhöhe unterliegt der Beschluss, der nun an die Urne kommt, dem obligatorischen Referendum.
Die Abfederungsmassnahmen berücksichtigen die Höhe der Steuerausfälle der beiden erwähnten Revisionen und die Steuerkraft einer Gemeinde. Mit diesen beiden Parametern wurde berechnet, welche Gemeinden von diesen Sonderbeiträgen profitieren werden.
Am meisten erhält Herisau mit insgesamt 1,18 Millionen Franken für vier Jahre. Gemäss dem Beschluss fliesst zudem Geld in die Gemeindekassen von Hundwil (143'000 Franken), Urnäsch (256'000 Franken), Schönengrund (40'000 Franken), Schwellbrunn (120'000 Franken), Grub (62'000 Franken), Wald (64'000 Franken), Bühler (130'000 Franken), Reute (38'000 Franken), Trogen (79'000 Franken), Stein (74'000 Franken), Waldstatt (161'000 Franken), Rehetobel (80'000 Franken), Wolfhalden (79'000 Franken), Lutzenberg (57'000 Franken), Gais (120'000 Franken) und Heiden (316'000 Franken).
Ja, die gibt es. Die Gemeinden Teufen, Speicher und Walzenhausen werden keine Zahlungen erhalten. Grund dafür: Sie verfügen über eine vergleichsweise hohe Steuerkraft.
Nur wenig. In zweiter Lesung wurde die Vorlage mit nur fünf Gegenstimmen deutlich angenommen.