Steuergerechtigkeitsinitiative

Felix Leu, Schönenbüel 701, Teufen
Drucken

Im Bericht des Regierungsrats zur 1. Lesung über die von der SP eingereichten Initiative heisst es: «Die zur Begründung der Initiative aufgeführte Erklärung der Initianten, dass die geltende Steuergesetzgebung der Steuergerechtigkeit widerspreche, wird weder durch Fakten noch durch Hinweise belegt.» Gerne gebe ich der Finanzdirektion einen Hinweis: Zwei Personen wohnen in Herisau und werden je einzeln besteuert. Person A hat 2016 ein steuerbares Einkommen von 80 000 Franken, Person B eines von 300 000 Franken. Ein Jahr später haben beide ein um 1000 Franken höheres Einkommen. Für Person A steigt die Steuerrechnung – ohne Kirchen-, Vermögens- und Bundessteuer – um 197 Franken, für Person B aber nur um 190 Franken. Das kantonale Steuergesetz hat aktuell degressive Elemente, was ich als ungerecht empfinde.

Felix Leu, Schönenbüel 701, Teufen