Stellungnahme zur Luftreinhalte- Verordnung

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Appenzell Die Standeskommission spricht sich gegen die vom Bund vorgesehenen periodischen Kontrollmessungen bei kleineren Holzfeuerungen mit einer Leistung von weniger als 70 kW aus, teilt die Ratskanzlei mit. Diese sind im Gegensatz zu den etablierten Emissionsmessungen bei Öl- und Gasfeuerungen aufwendiger und stark von kurzzeitigen Einflüssen abhängig. Das mit den vorgesehenen periodischen Kontrollmessungen verfolgte Ziel, die Gewährleistung eines schadstoffarmen Betriebs von Holzfeuerun-gen, kann mit dem geplanten Vorgehen nicht erreicht werden. Die Standeskommission befürwortet eine Lockerung der Kon­trollfristen für die periodischen Kontrollen der Öl- und Gasfeuerungen mit einer Kapazität bis 350 kW. Sie schlägt vor, den Kontrollrhythmus in den ersten zwölf Betriebsjahren von zwei auf vier Jahre zu erhöhen.

Gemäss den Vorschlägen des Bundes sollen mit einer Vollzugshilfe bauliche Massnahmen zur Begrenzung von Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft vorgegeben werden. Die beschriebenen Massnahmen sind einerseits für die Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich nicht tragbar und andererseits in der Wirkung zu wenig zielführend. Aufgrund der offenen Auslegung der Vollzugshilfe wird zudem ein Zustand der Rechtsunsicherheit geschaffen. Schliesslich enthalten die Massnahmen teilweise erhebliche Zielkonflikte mit dem Tierwohl und der Energieeffizienz. (rk)