Stellungnahme zum «Offenen Brief…»

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Zuerst möchten wir festhalten, dass der Gemeinderat Robert Kochgruber mit Schreiben vom 29. Januar 2013 den Entscheid, seine Projektidee nicht weiter zu verfolgen, ausführlich dargelegt hat. Wir sind deshalb erstaunt, dass die Fragesteller mit einem offenen Brief an die Medien gelangen.

Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich hier nicht um einen Architektenwettbewerb handelt. In einer Meldung vom 26. April 2012 hat der Gemeinderat Kaufinteressenten ersucht, ihre Angebote bis Ende Mai 2012 zu unterbreiten. Es haben sich daraufhin vier Interessenten gemeldet. Nach einer ersten Sichtung und einer persönlichen Vorstellung der einzelnen Ideen hat der Gemeinderat beschlossen, zwei davon in die engere Wahl zu nehmen, unter anderem auch die Überbauungsidee von Robert Kochgruber und seinen Partnern. Es ist richtig, dass im Laufe der Gespräche weitere Anforderungen für Räumlichkeiten zur Vereinsnutzung gestellt wurden. Als jedoch die Preisvorstellungen dem in Frage kommenden Verein mitgeteilt wurden und eine finanzielle Beteiligung verlangt wurde, verzichtete dieser auf seine Wünsche. Von diesem Entscheiden waren beide Kaufinteressenten betroffen und informiert worden.

Mitte Dezember hat der Gemeinderat entschieden, aus verschiedenen Gründen, die nachfolgend erläutert werden, einer anderen Projektidee den Vorzug zu geben. Von einem Siegerprojekt kann nicht gesprochen werden, da der Gemeinderat zusammen mit einem finanziellen Angebot «nur» eine Projektidee verlangt hat. Deshalb sind wir der Meinung, im heutigen Stadium nicht auf die Forderung, wonach diese Idee der unterlegenen Partei zu unterbreiten ist, nachkommen zu müssen. Dies gilt ebenso für den beschlossenen Kaufpreis. In solchen Fällen ist es üblich, den Verkaufspreis den nicht berücksichtigten Parteien nicht mitzuteilen. Dieser wird bekanntgegeben, wenn die Stimmberechtigten über den Verkauf zu befinden haben.

Es trifft nicht zu, dass die Gemeinde die Göbsimühle an eine Firma, die in Bühler bereits ca. 10 000 m² unbebautes Bauland besitzt, verkauft. Der Verkauf erfolgt an einen Bühlerer Einwohner mit einem Partner aus Gais.

Robert Kochgruber hat bei seiner Projektidee skizziert, dass zum überwiegenden Teil 2,5-Zimmer-Wohnungen gebaut werden sollen. Erst in einer späteren Phase hat er sich dazu entschlossen, auch noch einige grössere Wohnungen aufzunehmen. Ausgehend von unserem Leitbild, dass Bühler familienfreundlich sein soll, muss in unserem Dorf vermehrt Platz für Familien in modernen Bauten geschaffen werden. Der Gemeinderat erachtet es deshalb dringlich, dass in diesem Zusammenhang grössere Wohnungen gebaut werden müssen. Kleinere Wohneinheiten in diesem Umfang haben den Gemeinderat nicht überzeugt.

Bevor eine Vorlage abstimmungsreif ist, sind umfangreiche Arbeiten zu erledigen (Erstellung von Vorverträgen; Verträgen; Vorbereitung des Abstimmungsedikts, Versand innerhalb der gesetzlichen Frist). Dies alles benötigt Zeit. Im übrigen richten sich die Abstimmungstermine nach den eidgenössischen Vorgaben. Der Termin der nächsten Abstimmung vom 3. März 2013 war von vornherein unrealistisch. Der nächst- mögliche Termin ist am 9. Juni 2013.

Es trifft nicht zu, dass der Verkaufspreis plötzlich keine Rolle mehr spielt. Dem Gemeinderat ist es wichtig, die Überbauung in der Göbsimühle in einem Gesamtkontext zu sehen. Das Projekt soll für die Gemeinde eine nachhaltige Entwicklung bringen. Ebenso steht dieser Kontext im Zusammenhang mit weiteren geplanten Projekten in der Gemeinde mit sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen.

Von einem Gegengeschäft zu sprechen ist absurd. Der neue Standort des Feuerwehrdepots hat mit den Verkaufsabsichten der Liegenschaft Göbsimühle nichts zu tun.

Der ganze Prozess ist keine Farce. Der Gemeinderat möchte auf der Liegenschaft Göbsimühle ein für Bühler zukunftsgerichtetes Projekt realisieren lassen. Die Idee des Bühlerer Einwohners mit seinem Partner hat ihn mehr überzeugt als jene von Robert Kochgruber. Alle Stimmberechtigten von Bühler können versichert sein, dass die rechtlichen Abläufe beim Verkauf eingehalten werden. Schliesslich bestimmen diese, ob die Liegenschaft Göbsimühle verkauft werden kann.

Gemeinderat Bühler