STEIN: Gemeinderat will mehr Kompetenzen

Bis Ende November läuft die Vernehmlassung zur überarbeiteten Gemeindeordnung. Unter anderem soll die Wahl des Gemeindeschreibers geändert werden.

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Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen, die angepasste Version der Gemeindeordnung sei ein Vorschlag des Gemeinderats, heisst es in einer Medienmitteilung. Fakt ist: Während der Gemeinderat bei seiner Zusammensetzung weiterhin an neun Mitgliedern festhält, wünscht er eine Änderung bei der Wahl des Gemeindeschreibers. Diese lag bisher in der Kompetenz der Stimmbürgerschaft. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die entsprechende Wahl künftig durch den Gemeinderat erfolgen soll, so wie dies bei den anderen Gemeindeangestellten bereits der Fall sei. Bei Stellenbewerbungen könne der Gemeinderat aufgrund der Bewerbungsunterlagen besser abschätzen, ob die Person für das Amt geeignet sei oder nicht, wird in der Medienmitteilung begründet. Zudem könne die Neubesetzung rascher erfolgen, wenn der Gemeinderat die Wahlbehörde sei. Bereits in 18 Gemeinden im Kanton erfolgt die Wahl des Gemeindeschreibers nicht mehr durch die Stimmbürgerschaft, sondern durch den Gemeinderat.

Für höhere Beiträge zuständig sein

Ebenfalls angepasst werden soll die Finanzkompetenz: Dem Gemeinderat ist es dabei wichtig, das Ganze in absoluten Zahlen festzulegen und die Kompetenz nicht prozentual vom Steuerertrag pro Steuereinheit zu berechnen. Konkret soll die Kompetenz des Gemeinderats bei einmaligen Ausgaben statt wie bisher bei 30000 Franken neu bei 50000 Franken liegen. Bei wiederkehrenden Aufgaben wird eine Kompetenzerhöhung von 7500 Franken auf 15 000 Franken vorgeschlagen und bei Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken eine Aufstockung von 75000 Franken auf 100000 Franken.

Zu den weiteren Änderungen in der angepassten Gemeindeordnung: Für das Zustandekommen einer Initiative oder eines Referendums wurde die Anzahl der notwendigen Unterschriften von bisher 30 auf neu 40 erhöht. Begründet wird es mit der erwarteten Bevölkerungszunahme.

Die Jahresrechnung der Gemeinde Stein soll künftig dem fakultativen Referendum unter-stehen. Somit könne beim Einverständnis der Stimmbürger auf eine Volksabstimmung verzichtet werden. Überdies erachtet es die Gemeindeexekutive als sinnvoll, geringfügige Änderungen in allgemein verbindlichen Reglement dem fakultativen Referendum zu unterstellen und nicht dem obligatorischen Referendum. Dies soll ermöglichen, dass kleine Anpassungen in Reglements rasch vorgenommen werden könnten, sofern die Stimmbürgerschaft damit einverstanden sei. Natürlich sind solche Änderungen ordentlich zu publizieren.

Der Entwurf der Gemeindeordnung ist unter www.stein-ar.ch unter der Rubrik Politik – Publi-kationen abrufbereit und kann bei Bedarf bei der Gemeindekanzlei in Papierform bezogen werden, wie abschliessend mitgeteilt wird. (gk)

Hinweis

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. November. Die Vernehmlassungsantworten können entweder per Post an Gemeindekanzlei Stein, Schachen 42, 9063 Stein AR oder per E-Mail an den Gemeindeschreiber, Fabian Hüni, fabian.hueni@stein.ar.ch, eingereicht werden.