Die geplante Streichung der Betriebsstandorte aus dem Spitalverbundgesetz ist umstritten. Verwaltungsratspräsidentin Christiane Roth hält diesen Schritt für notwendig und warnt vor einem Nein.
Weniger gesetzliche Einschränkungen, einfachere Abläufe und somit mehr Handlungsspielraum für den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (Svar). Die Teilrevision, welche am 23. September zur Abstimmung kommt, bringe dem Svar wesentliche Vorteile, argumentierten die Befürworter. Dieser hat sich bereits während des Vernehmlassungsverfahrens positiv zu den geplanten Änderungen beim Spitalverbundgesetz geäussert.
«Die Bestrebungen, mittels Teilrevision des Gesetzes wesentliche bestehende Einschränkungen des unternehmerischen Handlungsspielraums zu reduzieren sind für uns wichtig», sagt Svar-Verwaltungsratspräsidentin Christiane Roth. Das sich laufend und zunehmend schneller verändernde Gesundheits- und Spitalumfeld mache es notwendig, rasch und flexibel notwendige Anpassungen vornehmen zu können. Nur so sei der Svar in der Lage, den Anforderungen an die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, den wirtschaftlichen Gegebenheiten und den gesundheitspolitischen Vorgaben zu genügen, sagt Roth.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht mehr namentlich erwähnt sind die Betriebsstandorte Herisau und Heiden. Diese Neuerung ist der wesentlichste Aspekt der vorliegenden Teilrevision. Dagegen gibt es Widerstand, insbesondere im Vorderland. Neu wird der Svar dazu verpflichtet, Leistungen im Bereich der stationären Grundversorgung anzubieten. Der Spitalverbund begrüsst die geplante Streichung der Spitalstandorte aus dem Gesetz. Mit der Annahme der Teilrevision erhalte der Spitalverbund mehr unternehmerische Freiheit, betont Roth. «Der Verwaltungsrat des Spitalverbunds bekommt einen grösseren Handlungsspielraum sowie mehr Flexibilität für die Organisation des Unternehmens zur Erfüllung des Leistungsauftrags.»
Bereits im Kantonsrat gab es Befürchtungen, wonach der Verzicht auf die Nennung der Betriebsstandorte früher oder später zu Spitalschliessungen führen wird. Der Regierungsrat und der Svar-Verwaltungsrat haben sich jedoch mehrmals zu den drei Standorten bekannt. Geändert werde mit dem vorliegenden Entwurf nur das Verfahren, falls eine Betriebsschliessung dereinst unumgänglich würde, heisst es im Abstimmungsedikt. Dafür zuständig wäre in Zukunft der Regierungsrat. Die vereinfachende Veränderung bei den Standorten würde dadurch aufgehoben beziehungsweise in die Kompetenz des gewählten und politisch verantwortlichen Exekutivgremiums delegiert, sagt Roth. Am Grundauftrag, die Spitäler nach den Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten und die medizinische Grundversorgung sicherzustellen, ändere die Teilrevision des Gesetzes nichts.
Bei einem Nein am 23. September bleibt das bestehende Spitalverbundgesetz und damit auch der Artikel mit den Standorten in Kraft – nicht ohne Konsequenzen für den Spitalverbund. «Weniger Flexibilität und Handlungsspielraum hätte zur Folge, dass höhere Kosten entstehen können für die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben», sagt Roth.
Hinweis
Ein erster Teil zum Thema Teilrevision des Spitalverbundgesetzes erschien in der «Appenzeller Zeitung» vom Freitag, 17. August. In den nächsten Wochen werden weitere Beiträge zu dieser Abstimmungsvorlage vom 23. September folgen. Geplant ist unter anderem ein Artikel mit dem Gegner der Vorlage aus dem Appenzeller Vorderland.