Silvesterchlausen kann höchstens ohne Publikum durchgeführt werden ++ Regierungsrat Biasotto: «Aus heutiger Sicht müssten wir eine Art von Teilverbot aussprechen»

Aufgrund der Pandemie ist offen, ob und in welcher Form das Chlausen stattfinden kann. Der Entscheid fällt im Dezember. In jedem Fall sind aber keine Besucher zugelassen.

Jesko Calderara
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Die Pandemie führt auch bei den Silvesterchläusen zu einer grossen Unsicherheit.

Die Pandemie führt auch bei den Silvesterchläusen zu einer grossen Unsicherheit.

Bild: PD
Regierungsrat Dölf Biasotto.

Regierungsrat Dölf Biasotto.

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Jährlich besuchen unzählige Gäste den Neuen Silvester (31. Dezember) und den Alten Silvester (13. Januar) in Appenzell Ausserrhoden. Dabei sind zahlreiche Schuppel unterwegs, um den Bewohnerinnen und Bewohnern von Höfen und Aussenbezirken das neue Jahr anzuwünschen, bevor sie in den Dörfern eintreffen. Dieses Jahr ist aufgrund der Coronakrise allerdings alles anders. Die Situation muss sich deutlich verbessern, damit das Silvesterchlausen überhaupt stattfinden kann. Regierungsrat Dölf Biasotto sagt:

«Aus heutiger Sicht müssten wir zumindest eine Art von Teilverbot aussprechen»

Grund dafür sind die Vorgaben der Covid-19-Verordnung. Demnach sind nur Menschenansammlungen bis 15 Personen erlaubt. In Restaurants, Dörfern und Siedlungen würde dieser Wert beim Chlausen schnell erreicht werden, gibt Biasotto zu bedenken.

In einer Medienmitteilung appelliert der Regierungsrat erneut an die Bevölkerung, die geltenden Verhaltensregeln ­sowie Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten und um­zusetzen. Ob Chlausen zum kommenden Jahreswechsel möglich ist, hängt davon ab, wie sich die Fallzahlen nach der ­Verschärfung der geltenden Massnahmen des Bundes entwickeln. Schaden ist bei den Restaurants am grössten Angesichts der derzeitigen Verhältnisse will der Regierungsrat mit seinem Entscheid zuwarten. Er begründet dies mit der Schwierigkeit, die epidemiologische Lage auf zwei Monate hinaus voraussagen zu können. Viele traditionelle Anlässe in der Schweiz wie beispielsweise die Fasnacht oder das Sechseläuten mussten in diesem Jahr abgesagt werden. Gemäss Biasotto ist Anfang Dezember ein weiteres Treffen mit den Gemeinden und den anderen involvierten Partnern geplant. Danach soll Klarheit über die Durchführung bestehen.

Grosser Schaden für die Restaurants

Eines ist aber schon ­heute klar: Wenn überhaupt, dann wird das Silvesterchlausen unter Ausschluss des Publikums stattfinden. Nur so könne die Einhaltung der Pandemievorschriften gewährleistet werden, sagt Biasotto. Für das Gewerbe hätten die ausbleibenden Gäste grosse Auswirkungen. Vor allem die Restaurants müssten erhebliche Umsatzeinbussen in Kauf nehmen, nachdem bereits die Buchungen für das Weihnachtsgeschäft wenig vielversprechend sind. Weil dieses Jahr beim Chlausen auf jeden Fall keine Besucherinnen und Besucher zugelassen sind, wird Appenzellerland Tourismus AR die Werbung dafür einstellen und stattdessen ein Alternativprogramm anbieten.

Grundsätzlich wären die organisatorischen Herausforderungen an die Behörden und alle Mitwirkenden anspruchsvoll, Silvesterchlausen während der Coronazeit zu ermöglichen. So müsste man ein Merkblatt mit den Verhaltensregeln erarbeiten. Darin muss festgelegt werden, wie beispielsweise Getränke an die Chläuse abgegeben werden dürfen. Selbst das Zäuerli wäre nach einer strengen Auslegung der geltenden Bestimmungen kaum möglich. Der Vorsteher des Departements Bau und Volkswirtschaft sieht hier allerdings keine Gefahr, zumal die Chläuse sich im Freien bewegen, dank der «Groscht» geschützt sind und die Abstandsregeln einhalten können.

Fehlende Zuschauer kein Problem für die Chläuse

Als Urnäscher war Dölf Biasotto 30 Jahre in einem Schuppel aktiv. Die fehlenden Zuschauer seien für die Chläuse kein Problem. Er sagt:

«Befriedigung geben ihnen die Momente an den Haustüren, wenn sie den Bewohnern die Glückwünsche zum Jahreswechsel überbringen.»