Nachgefragt
Der Teufner Muldenschuppel präsentiert sich am Wochenende im Groscht mit Rollen und Schellen am Unspunnenfest in Interlaken. Ein ungeschriebenes Gesetz der Silvesterchläuse besagt, dass ausserhalb des Neuen und Alten Silvesters nicht gechlaust werden soll. Der Urnäscher Brauchtumskenner Hans Hürlemann sagt, was er darüber denkt und ob die traditionellen Werte in Gefahr sind.
Sollen sich die Silvesterchlausschuppel ausserhalb des 31. Dezembers und 13. Januars an solchen Anlässen präsentieren?
Grundsätzlich entscheidet jeder Chlausenschuppel selbst über seine Einsätze. Mit Auftritten ausserhalb der angestammten Umgebung und der Jahreszeit ist man aber sehr vorsichtig.
Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz, das besagt, dass Chlausen ausserhalb dieser Daten nicht angebracht sei. Wird das eingehalten oder nicht?
Die meisten Silvesterchläuse treten nur bei speziellen Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung auf, sicher nicht an einem x-beliebigen Quartierfest. Darüber ist man sich ziemlich einig.
Gab es früher schon Schuppel, welche unter dem Jahr auswärts gechlaust haben?
Ja, beispielsweise zum Jubiläum 700 Jahre Eidgenossenschaft 1991 in Brunnen oder am Festumzug, als Appenzell Gastkanton an der St. Galler Olma war.
Es ist doch eigentlich eine gute Werbung für den Kanton, oder?
Chlausen ist Selbstzweck und die Schuppel sollten sich nicht für politische oder andere Zwecke einspannen lassen.
Gehen mit einer Öffnung des Brauches gegen aussen und solchen Gastauftritten traditionelle Werte verloren?
Da sollte klarer sein, was man unter Öffnung gegen aussen verstehen will. Wenn der Auftritt der Silvesterchläuse gewissenhaft vorbreitet ist und dem überlieferten Ablauf entspricht, sehe ich da kaum Gefahren.
Ist das Appenzeller Brauchtum allgemein auf dem Weg zur Kommerzialisierung? Solche Gefahren und einzelne Entgleisungen gab es auch schon in früheren Zeiten und die gibt es immer noch. Bisher ist die Kommerzialisierung aber nicht so weit fortgeschritten, dass das Brauchtum insgesamt gefährdet wäre. (ale)