Schluss mit Geheimhaltung: Innerrhoden plant Systemwechsel

In Appenzell Innerrhoden steht eine Kurskorrektur bei amtlichen Dokumenten und Informationen zur Debatte. Fortan soll in solche Unterlagen grundsätzlich Einsicht genommen werden können. Bislang gilt das Geheimhaltungsprinzip.

Roger Fuchs
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Aufgrund der Vernehmlassung ist anzunehmen, dass eine Kurswende vom Geheimhaltungsprinzip hin zum Öffentlichkeitsprinzip bei amtlichen Dokumenten bei der Beratung im Grossen Rat am 22. Oktober durchkommen wird. (Bild: Roger Fuchs)

Aufgrund der Vernehmlassung ist anzunehmen, dass eine Kurswende vom Geheimhaltungsprinzip hin zum Öffentlichkeitsprinzip bei amtlichen Dokumenten bei der Beratung im Grossen Rat am 22. Oktober durchkommen wird. (Bild: Roger Fuchs)

An der Grossratssession vom 22. Oktober wird sich das Parlament mit einer Neufassung des Datenschutzgesetzes befassen. Gleichzeitig soll dieses mit dem Informations- und Archivgesetz zu einem Gesetz verschmolzen werden. Die augenfälligste Änderung ist die geplante Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Heute gilt im Kanton Appenzell Innerrhoden für amtliche Dokumente und Informationen das Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt. Neu soll in amtliche Dokumente Einsicht genommen werden können. Es sei denn, überwiegende öffentliche oder private Interessen würden dem entgegenstehen oder eine generelle Geheimhaltungspflicht verbiete dies wie beispielsweise im Steuerbereich. Was letztlich unter amtlichen Dokumenten zu verstehen ist, präzisiert der Innerrhoder Landammann Daniel Fässler: «Das ist jedes Dokument, das durch das Amt erstellt wurde, oder beim Amt eingegangen und abgelegt wurde.»

Ein solcher Kurswechsel hat Folgen bei den Abläufen, wie aus den Unterlagen zuhanden des Grossen Rates hervorgeht. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip müsste nicht mehr die Person, die eine Information wünscht, ihr Interesse nachweisen, sondern die Amtsstelle muss von sich aus klären, ob der Herausgabe ein gesetzliches Verbot oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegenstehen. «Die Begründungslast wird demgemäss verschoben», hält die Innerrhoder Standeskommission fest. Sollte keine Einigung über eine Akteneinsicht zustande kommen, kann der Datenschutzbeauftragte als Schlichtungsstelle angerufen werden. Ein Entgelt will man nur dann verlangen, wenn eine Anfrage einen erheblichen Aufwand verursacht.

Positive Rückmeldungen in der Vernehmlassung

Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Rückmeldungen von Bezirksräten, Schul- und Kirchgemeinden sowie diversen politischen Verbänden zeigen, dass der Paradigmenwechsel hin zum Öffentlichkeitsprinzip positiv beurteilt wird. Es ist gar die Rede von einem längst überfälligen Schritt, der zeitgemäss sei. Eingeführt werden soll das neue Prinzip übrigens für alle öffentlichen Körperschaften. Nebst Appenzell Innerrhoden kennen zum aktuellen Zeitpunkt nur noch die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Glarus und Thurgau das Geheimhaltungsprinzip.

Die Standeskommission geht davon aus, dass die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips einen Mehraufwand bei der Verwaltung nach sich ziehen könnte. Aufgrund der eingeholten Auskünfte bei anderen Kantonen soll dieser aber nicht erheblich ausfallen, weshalb man erst auf personelle Massnahmen verzichten will.

Künftig eine Fachperson

Spannend bei den Gesetzesartikeln zum Datenschutz ist ebenfalls eine Kurskorrektur. Diese betrifft die Ernennung des Datenschutzbeauftragten. Neu würden an diese Person Anforderungen gestellt. Ergo soll es sich um eine im Datenschutz ausgewiesene Fachperson handeln. Solche Leute gebe es heute im Unterschied zu der Zeit, als das aktuelle Datenschutzgesetz erlassen wurde, schreibt die Standeskommission, die für die Wahl zuständig bliebe. Die Genehmigung obliegt dem Grossen Rat.

Was das Archivwesen betrifft, so wird lediglich eine gesetzliche Verankerung vorgenommen. Erhebliche Änderungen in der Praxis ergeben sich dadurch keine.