Jugendliche fuhren am Sonntag mit zwei Schneetöffs auf Wiesen im Gebiet «Eggli» oberhalb von Appenzell. Gemäss Polizei ist das Führen von Raupenfahrzeugen ohne behördliche Bewilligung nicht erlaubt.
«Von der ersten knappen Schneedecke vom vergangenen Sonntagmorgen angespornt, nahmen wir das erste gemütliche ‹Jänner-Türli› von Steinegg Richtung Eggli-Fähnerenspitz in Angriff. Die Gemütlichkeit wurde indessen bald durch lautstarke Lärmgeräte eingetrübt», schreibt Joseph Koller aus Appenzell in einem Leserbrief an diese Zeitung. «Zwei offenbar einheimische Fahrer befuhren mit ihren Schneemobilen kreuz und quer das offene und seit Jahren beliebte Aufstieg- und Wandergebiet zum Eggli. Für den ruhesuchenden Skitourengeniesser stellt dies eine sehr fragwürdige Beschäftigung dar.»
Das Verhalten der beiden unbesonnenen Schneemobilraser sei nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich, sagt Joseph Koller auf telefonische Nachfrage. «Bei der Route zum Eggli handelt sich um einen beliebten Wanderweg, der gerade am Wochenende gern begangen wird.» Weil sich das Übungsgelände der beiden Schneetöffführer auf landwirtschaftlichem Boden befunden hat, fragt sich der Leserbriefschreiber zudem, ob die eingesetzten Spassgeräte gar mit subventioniertem Treibstoff betrieben worden sind.
Beim anschliessenden Einkehren im Berggasthaus Eggli habe er den Vorfall dem Wirt Emil Manser geschildert. Dieser habe gesagt, die Fahrer seien ihm nicht bekannt. Es hätten sich aber auch andere Gäste über den Lärm beschwert.
Er habe wegen der sonntäglichen Ruhestörung keine Anzeige bei der Polizei erstattet, denn er wolle nicht, dass die Jugendlichen eine Busse erhalten, sagt Joseph Koller. «Hoffen wir Naturliebhaber und Schneesportler, dass die Vernunft vor unnötigem Sonntagslärm obsiegt und die leider immer spärlich vorkommenden, beschneiten Schneewandergebiete in Innerrhoden nicht weiter durch lärmverursachende, umweltbelastende Spassgeräte heimgesucht werden.»
Roland Koster, Mediensprecher der Innerrhoder Kantonspolizei, hat keine Kenntnis von Vorfällen mit Schneetöffs und will sich zum konkreten Fall daher nicht äussern. Er hält aber fest, dass der Einsatz von Raupenfahrzeugen ausserhalb von öffentlichen Verkehrsflächen in der Schweiz grundsätzlich verboten ist.
«Ausnahmen werden von den kantonalen Stellen lediglich gewährt für die Pisten- und Loipenpräparation sowie an Besitzer von abgelegenen Gebäuden und Betrieben, welche anderweitig nicht erreicht werden können.»
Solche Bewilligungen würden aber sehr zurückhaltend erteilt und bewegten sich in Innerrhoden im tiefen einstelligen Bereich, so Koster. «Bei diesen Bewilligungen wird die erlaubte Fahrstrecke zudem genau festgelegt. Wird dagegen verstossen, droht der Entzug. Zudem erfolgen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft.»