REGION: Gemeinden lässt der Wintereinbruch kalt

Wer nach einer verschneiten Nacht zur Schippe greifen muss, regelt das Mietrecht. Aber nicht nur die Räumungspflicht ist festgelegt, auch für die Schneeräumung auf dem Privatgrundstück gibt es feste Regeln.

Rino Hosennen
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Die Eigentümer sind selber für die Schneeräumung auf ihrem Grundstück zuständig. (Bild: Rino Hosennen)

Die Eigentümer sind selber für die Schneeräumung auf ihrem Grundstück zuständig. (Bild: Rino Hosennen)

Rino Hosennen

rino.hosennen@toggenburgmedien.ch

«Was die Schneeräumung auf dem eigenen Grundstück betrifft, so ist jeder Grundeigentümer selbst um seinen Schnee besorgt und muss ihn auf privaten Grund ablagern. Auch wenn solche Möglichkeiten fehlen, ist es Grundeigentümern untersagt, die weisse Masse an öffentlichen Plätzen abzulagern oder auf öffentliche Strassen und Trottoirs zu schaufeln. Die Gemeinde hat keine Pflicht, Schnee von privaten Grundstücken aus Platzmangel zu entfernen», erklärt Walter Scherrer, Leiter des Bauamts der Gemeinde Nesslau. Allerdings gibt es in den befragten Gemeinden Wattwil, Nesslau und Mosnang bei den derzeitigen Schneemengen keine derartigen Pro­bleme.

Zudem muss beachtet werden, dass privates Eigentum keine Behinderung für die Räumungsdienste darstellt. «Sträucher und Bäume müssen so zurückgeschnitten werden, dass diese nicht in den Verkehrsraum hineinragen, und Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen und in Garagen oder auf privaten Parkplätzen abzustellen», sagt Scherrer weiter.

Nach Wintereinbruch stehen die Schneeräumungsdienste der Gemeinde schon in den frühen Morgenstunden im Einsatz, obwohl die aktuellen Schneeverhältnisse keine ausserordent­lichen Probleme darstellen. Vor allem die flächengrossen Gemeinden sind aber auf den Einsatz von Drittpersonen angewiesen, die im Auftrag der Gemeinde Winterdienstarbeiten auf öffentlichen Strassen leisten.

Nur ausgewählte Strassen schwarzgeräumt

«Wie intensiv geräumt wird, also ob eine Strasse schwarz- oder nur weissgeräumt wird, ist vielfach von der Wetterlage, Temperatur und allfälligen weiteren Schneefällen abhängig», sagt ­Roland Schmid, Leiter Bau und Infrastruktur der Gemeinde ­Mosnang. Strassen, die eine hohe Verkehrsbelastung aufweisen (Hauptstrassen) oder von öffentlichen Verkehrsmitteln (Postauto-/Autobusstrecken) mitbenützt werden, werden in der Regel schwarzgeräumt, damit auf diesen Strassen auch im Winter Verkehrssicherheit gewährleistet und der Fahrplan eingehalten werden kann. Mit der auf ausgewählten Strassen reduzierten Schwarzräumung wird gleichzeitig Rücksicht auf die Umwelt genommen, zumal das eingesetzte Auftausalz zahlreiche Nachteile für die Umwelt hat.

Platz für mehr Schnee

Und wohin bringt die Gemeinde ihr Weiss? «Schnee von öffentlichen Strassen wird, wenn immer möglich, an Ort und Stelle über den Strassenrand in die Wiesen gepflügt. In bebautem Gebiet wird der geräumte Schnee mit Schleudern und Lastwagen abgeführt und an geeigneten Lagerflächen der Gemeinde deponiert», sagt Walter Scherrer. Bei Platzmangel kann in Absprache mit privaten Grundeigentümern auch die Ablagerung auf Privatgrundstücken erfolgen. Zudem dürfen öffentliche Dienste gemäss Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen notfalls Schnee auch an bestimmten Kippstellen in Gewässer entsorgen, vorausgesetzt, dass dieser nur mässig mit Abgasrückständen und Pneuabrieb belastet ist und keine Gefahr auf Rückstau, Blockierung oder Trockenlegung des Gewässers besteht. «Der Schnee darf, sofern er nicht älter als drei Tage ist, in die Thur gekippt werden», bestätigt Daniel Rhiner, Leiter Sicherheit, ­Infrastruktur und Unterhalt der Gemeinde Wattwil.

Platz für weiteren Schnee ist also durchaus vorhanden.