Rechtssprechung
Mobilfunkantennen-Frage in Walzenhausen geht zurück ans Obergericht: Bundesgericht heisst Beschwerde teilweise gut

Das Bundesgericht hat sich mit der Mobilfunkantennen-Frage in der Gemeinde Walzenhausen beschäftigt. Dieses gibt dem Initiativkomitee nun teilweise recht. Jenes will ein Verbot für die Mobilfunkantennenprojekte der Swisscom auf der Trafostation im Leuchen und auf dem Vereinslokal in Lachen erwirken.

Astrid Zysset
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Wie es in Walzenhausen in Sachen Mobilfunk nun weitergeht, entscheidet das Obergericht.

Wie es in Walzenhausen in Sachen Mobilfunk nun weitergeht, entscheidet das Obergericht.

Bild: Archiv

Neues Kapitel in der Frage um die Errichtung von Mobilfunkantennen im Zentrum von Walzenhausen: Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts teilweise gut. Das lässt sich einer Medienmitteilung der Gemeinde Walzenhausen entnehmen, die jene am Mittwoch veröffentlichte.

Die Beschwerdeführer sprachen gegenüber dem Regionalfernsehsender TVO davon, dass man froh sei über den Entscheid. Er spreche für die Demokratie. Gemeindepräsident Michael Litscher machte deutlich, dass es nun Geduld brauche, bis alle offenen Punkte geklärt seien und der Entscheid des Obergerichts vorliege.

Antennen sind schon lange geplant

2019 wurde bekannt, dass die Swisscom auf der Trafostation im Leuchen und auf dem Vereinslokal in Lachen zwei Mobilfunkantennenprojekte geplant hatte. Ein Komitee aus Bürgerinnen und Bürgern reichte daraufhin im Februar 2021 beim Gemeinderat eine Initiative ein, die eine Änderung der Gemeindeordnung erfordert. Der Initiativtext zielte darauf ab, die geplanten Mobilfunkantennen zu verhindern respektive eine gesetzliche Grundlage für einen künftig verträglichen Ausbau des Mobilfunknetzes in Walzenhausen zu legen. 150 Unterschriften kamen zusammen. Der Gemeinderat erklärte die Initiative Ende September 2021 aber für ungültig. Sie widerspreche übergeordnetem Bundesrecht, so die Lokalbehörde.

Die Initiative will der Gemeinde verbieten, eigene Grundstücke für Mobilfunkantennen zur Verfügung zu stellen, wenn diese nicht mindestens 100 Meter Abstand zum Wohngebiet aufweisen. Die Gemeinde stellte sich auf den Standpunkt, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung Erlasse auf Gemeinde- oder Kantonsebene, die Bundesrecht widersprechen, nicht zulässig sind.

Langwieriges Rechtsverfahren begann

Das Komitee zog den Entscheid ans Obergericht. Dieses wies Ende 2022 die Beschwerde ab. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts nun gemäss einer Mitteilung teilweise gut, ohne aber die Initiative für gültig zu erklären. Letzteres obliegt dem Obergericht. Wie das Bundesgericht in seinem Urteil festhält, hätten die Vorinstanzen den grundlegenden Absatz des Initiativtexts bereits für bundesrechtswidrig erachtet und die übrigen erst gar nicht mehr geprüft. Es sei aber nicht Sache des Bundesgerichts, die Prüfung erstmals vorzunehmen, zumal es das kantonale Recht nicht frei prüfen könne.

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Doch warum hiess es die Beschwerde nun teilweise gut? Die Vorinstanzen hätten sich auf ein Bundesgerichtsurteil bezogen, das dem Bundesgericht in der jetzigen Beurteilung als nicht passend erschien. Es ging um Enteignungsverfahren. Solche können angestrebt werden, wenn die Erstellung der Fernmeldeanlage im öffentlichen Interesse liegt.

In einem früheren Urteil erachtete das Bundesgericht es als nicht zumutbar, für sämtliche Standorte in der prioritären Arbeitszone Enteignungsverfahren einzuleiten, bevor nachrangige Standorte in der einer Wohnzone beansprucht werden können. Eine Enteignung im vorliegenden Fall in Walzenhausen anzustreben, sei jedoch zumutbar – auch wenn das Grundstück, das in Betracht kommt, einem öffentlichen Zweck dient.

Die Frage, die sich stelle, sei vielmehr, so das Bundesgericht weiter, ob die Gemeinde auf ein Enteignungsverfahren beharren dürfte, wenn die materiellen Voraussetzungen gegeben wären, um den Standort zu bewilligen. Das müsste aber bei einem konkret vorliegenden Fall geprüft werden. Im vorliegenden Verfahren sei nun die von der Initiative vorgeschlagene Regelung abstrakt auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht zu prüfen.

Das Urteil wird somit ans Obergericht zurückgewiesen. Wann der Fall dort behandelt und ein definitiver Entscheid vorliegen wird, ist offen.

Video: TVO