Der Kanton habe das Zentrum für Asylbewerber Neckermühle im Dorf Necker gemietet. Man fahre den Betrieb Ende November herunter, behalte die Liegenschaft jedoch als Schwankungsreserve, antwortete der Leiter des kantonalen Migrationsamtes, Jürg Eberle. Auch die anderen unbefristeten Asylbewerberzentren seien vom Kanton gemietet worden, hiess es.
Laut Jürg Eberle sind 15 Personen von der Schliessung betroffen. Drei Personen haben Vollzeit-Stellen, die anderen Teilpensen von 20 bis 90 Prozent. Jürg Eberle geht davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der «Neckermühle» noch keine Anschlusslösung haben. Sie erfuhren vor rund einer Woche von der Stilllegung. Der Kanton könne ihnen leider keine Anstellung in einem anderen Zentrum anbieten, antwortete Jürg Eberle. Laut Vreni Wild, Gemeindepräsidentin von Neckertal, wohnen keine Mitarbeiter des Zentrums für Asylbewerber in der Gemeinde. Vreni Wild bestätigt die Aussage ihres Amtskollegen von Oberhelfenschwil, wonach es nur wenige Zwischenfälle mit Asylbewerbern aus der «Neckermühle» gegeben hat.
Das Zentrum für Asylbewerber in der Neckermühle hat die Adresse von Neckertal, liegt aber in der Gemeinde Oberhelfenschwil. Das ist für die Verteilung der Asylbewerber wichtig: Standortgemeinden von Kollektivunterkünften werden bis zur Grenze von 60 Personen 40 Prozent der Bewohner der Unterkunft an die Zahl der Asylbewerber, welche eine Gemeinde beherbergen muss, angerechnet. Das sagt die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylbewerbern. Der Rabatt gilt lediglich, solange eine Unterkunft in Betrieb ist. Er wird auch auf temporäre Unterkünfte, etwa in Zivilschutzanlagen, angewandt. Er gilt jedoch nur für Standortgemeinden. Die Gemeinde Neckertal erhält also keinen Rabatt, obwohl die Grenze zwischen Oberhelfenschwil und Neckertal durchs Dorf Necker verläuft und obwohl sich die Asylbewerber aus der «Neckermühle» auch in der Gemeinde Neckertal aufhalten.
Der Bund teilt den Kantonen die Asylbewerber gemäss ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung der Schweiz zu. St. Gallen zählt ungefähr sechs Prozent der Einwohner der Schweiz.
St. Galler Gemeinden müssen so viele Asylbewerber aufnehmen, wie es ihrem Anteil an der Kantonsbevölkerung entspricht. Die Gemeinde Oberhelfenschwil zählte Ende des letzten Jahres laut Angaben in ihrem Internet-Auftritt 1296 Einwohner. Das sind rund 0,26 Prozent der Kantonsbevölkerung. Diese umfasst rund eine halbe Million Menschen. Im Kanton St. Gallen können sich Gemeinden, anders als etwa im Aargau, nicht von der Aufnahmepflicht für Asylbewerber freikaufen.
Wie wirkt sich nun die Schliessung des Zentrums für Asylbewerber aufs örtliche Gewerbe aus? Die Antworten sind uneinheitlich. Beim Dorfladen Necker war zu erfahren, dass die Asylbewerber aus der «Neckermühle» in letzter Zeit nicht in den Dorfladen gekommen seien, ausser einzelne, die Zigaretten geholt hätten. Zu Beginn sei das anders gewesen. Asylbewerber aus der «Neckermühle» hätten häufig hier eingekauft, hiess es hingegen beim Volg im in Fussgängerdistanz gelegenen Brunnadern. Die Schliessung des Zentrums sei so gesehen ein Verlust.
Die «Neckermühle» hat eine bewegte Geschichte. Eine Getreidemühle ist seit 1810 belegt. Der Vorgängerbau des heutigen Gebäudes wurde 1935 durch Brandstiftung zerstört. Nach einem längeren Leerstand wurde das Gebäude 1979 in ein Ferienheim für Schulen umgewandelt. Das kann man einer Broschüre über die Häuser in Oberhelfenschwil entnehmen. Seit 1988 oder 1996 – hier gehen die Angaben in dieser Broschüre und im Internet-Auftritt der «Neckermühle» auseinander –, dient der Komplex als Zentrum für Asylbewerber. Es weist 80 Plätze auf. (mkn)