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Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan Sunnematt zuhanden der nächsten Volksabstimmung verabschiedet. Geplant ist ein Pflegezentrum mit Alterswohnungen. Abgestimmt wird diesen Herbst.
Die Kurwohnen AG möchte nördlich der Pension Sunnematt eine Überbauung mit einem Pflegezentrum samt vier zusätzlichen Gebäuden für ergänzendes, altersgerechtes und dienstleistungsunterstütztes Wohnen bauen. Aus einer Mitteilung der Gemeindekanzlei geht hervor, dass der Gemeinderat sich für eine Umzonung des Gebietes in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen entschieden hat, um das Vorhaben zu realisieren.
Für das altersgerechte Wohnen wurde 2013 ein privat finanzierter Studienauftrag durchgeführt. Basierend auf diesem wurde ein Gestaltungsplan erarbeitet, der die baulichen und gestalterischen Leitplanken setzt und den künftigen Nutzungszweck eng definiert. Die zu überbauenden Grundstücke befinden sich in der Kurzone. Gemäss dem Baureglement der Gemeinde Heiden dürfen Neubauten einen Wohnanteil von maximal 25 Prozent aufweisen. Der Anteil Kurnutzung und der Anteil Wohnnutzung des geplanten Vorhabens lassen sich nicht klar trennen, weshalb sich die Frage der Zonenkonformität in der Kurzone gestellt habe.
Die Vorprüfung durch das kantonale Planungsamt ergab, dass eine Vereinbarkeit mit den Bestimmungen zur Kurzone nicht gegeben sei und für die Realisierung des Vorhabens eine Umzonung vorzunehmen sei. Der Gemeinderat hat sich zur möglichen Realisierung des Vorhabens für die Umzonung des Gebietes in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen entschieden. Gemäss Baureglement steht die Nutzung dieser Zone dem zuständigen Gemeinwesen sowie privaten Trägern zu, wenn eine Aufgabe im öffentlichen Interesse erfüllt wird. Dies sei im liegenden Fall gegeben. Das Projekt wurde von der Gemeinde seit Beginn der Planung unterstützt.
Das Planungsgebiet befindet sich im rechtskräftigen Zonenplan in der Kurzone. Gemäss den Bestimmungen des kommunalen Baureglements sind für Neubauten und grössere Erweiterungen bestehender Betriebe die Bauweise und die von der Überbauung freizuhaltenden Arealteile in einem Quartierplan festzulegen. In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist diese Quartierplanpflicht nicht zwingend. Für das Projekt ist ein eng definierter Nutzungszweck vorgesehen.
Der rechtskräftige Quartierplan des Areals soll mit dem Gestaltungsplan Pflegezentrum & Pension Sunnematt abgelöst werden. Daher soll mit der Umzonung eine Quartierplanpflicht festgelegt werden. Der Planungsperimeter ist mit einer kommunalen Ortsbildschutzzone überlagert. Dieser Schutz soll nicht aufgehoben werden; die Schutzanliegen sind nach der Umzonung in gleichem Masse zu berücksichtigen. Alle Einsprachen gegen den Teilzonenplan Sunnematt samt Planungsbericht und den Gestaltungsplan Pflegezentrum & Pension Sunnematt und die Aufhebung vom Quartierplan Sunnematt vom 11. Juni 1991 seien zurückgezogen worden, so die Mitteilung.
Am 24. September kann das Volk über den Teilzonenplan Sunnematt abstimmen, da Teilzonenplanänderungen – im Gegensatz zu Gestaltungsplänen und der Aufhebung des Quartierplans – dem obligatorischen Referendum unterstehen. (gk))
Hinweis
Am 6. September wird die Vorlage an einer öffentlichen Orientierungsversammlung im Kursaal vorgestellt.