Laut «Gmeindsblatt» vom 13. Januar gehört Kirchberg zu jenen sechs Pilotgemeinden, in denen im Kanton St. Gallen in diesem Jahr das E-Voting getestet wird. Gemeinderatsschreiber Magnus Brändle gibt Auskunft.
Beat Lanzendorfer
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Kirchberg, Goldach, Rapperswil-Jona, Widnau, Vilters-Wangs sowie die Stadt St. Gallen sind die Pilotgemeinden. Warum gehört Kirchberg dazu?
Das Netzwerk St. Galler Gemeinden, abgekürzt Netz SG, der Fachverband verschiedener Gemeindeangestellter, Ressort IT- und e-Gov, hat nach Pilotgemeinden für die Einführung von E-Voting angefragt. Auf meinen Antrag hat der Gemeinderat entschieden, dass die Gemeinde Kirchberg an diesem Projekt teilnimmt und beim Projekt der Zukunft beziehungsweise der elektronischen Abstimmung eine Vorreiterrolle einnehmen wird. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat dann die Gemeinden ausgewählt und auch Kirchberg berücksichtigt.
Was versprechen Sie sich von der Einführung des E-Voting?
Die elektronische Kommunikation zwischen Gemeinde und der Einwohnerschaft wird seitens der Bürgerschaft immer beliebter und damit rascher und unkomplizierter. Die künftigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wachsen mit den elektronischen Möglichkeiten auf und sind es gewohnt, alle privaten und geschäftlichen Transaktionen elektronisch abzuwickeln. Wie dies bereits beim E-Banking der Fall ist, werden die jungen Erwachsenen die elektronische Stimmabgabe als normale Transaktion und Kommunikation mit dem Staat nutzen und vereinfachen.
Wann können die Kirch- bergerinnen und Kirch- berger in diesem Jahr ihre Stimme erstmals via E-Voting abgeben?
Die Volksabstimmung vom 24. September 2017 wird voraussichtlich erstmals elektronisch abgestimmt werden können.
Bringt das E-Voting auch eine Zeitersparnis?
Das E-Voting sollte für die Stimmbürgerinnen und die Stimmbürger eine raschere Abwicklung der Bürgerpflicht ermöglichen. Ausserdem sollen die Zählarbeiten elektronisch abgewickelt werden, womit das Stimmbüro diese Stimmen nicht mehr zählen muss. Damit wird auch der Zeitaufwand im Stimmbüro eine Reduktion erfahren.
Dann liegen am Abstimmungstag die Ergebnisse in Zukunft früher vor?
Ja, davon kann man ausgehen.
Wie setzt sich eigentlich aktuell das Verhältnis zwischen der brieflichen Abstimmung und jener an der Urne zusammen?
98 Prozent stimmen brieflich ab. Lediglich noch rund 50 Personen werfen ihr Stimmcouvert an der Urne ein. Dies ist auch der Grund, weshalb am Wahlsonntag zwischen 10 und 11 Uhr nur noch in Bazenheid ein Wahllokal öffnet. Gleichzeitig besteht am Wahlsonntag die Möglichkeit, das Couvert beim Briefkasten des Gemeindehauses einzuwerfen.
Wagen wir einen Blick in die Zukunft. Gehört in zwanzig Jahren die briefliche Stimmabgabe der Vergangenheit an?
Die briefliche Stimmabgabe wird in 20 Jahren nach wie vor eine Rolle spielen. Allerdings denke ich, dass wir im Jahre 2037 nur noch wenige briefliche Stimmen zählen müssen.
Der Bund hat im August 2016 eine E-Voting-Einführung im Kanton St. Gallen wegen Sicherheitsbedenken gestoppt. Sind diese Bedenken nun ausgeräumt?
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat sich für die Einführung des E-Voting-Systems entschieden, welches vom Kanton Genf angeboten wird und bereits im Einsatz steht. Dieses System hat die Bewilligung des Bundesrates, ist erprobt und weist keine Sicherheitslücken auf. Damit kann mit Sicherheit erwartet werden, dass auch der Kanton St. Gallen die Bewilligung der Bundesbehörden erhält.
Seit den Wahlen in den USA, bei denen noch immer über mögliche Manipulationen gesprochen wird, ist die elektronische Stimmabgabe nicht unumstritten. Sind Sie gleicher Meinung?
In den USA wird ein ganz anderes System für die elektronische Stimmabgabe angewandt. Die «Nichtbewilligung» des E-Voting-Systems, das durch das Konsortium der Deutschschweizer Kantone initiiert und wofür die Bewilligung vom Bund verweigert wurde, zeigt, dass die Bundesbehörden jede erdenklichen Sicherheitslücken prüfen und keinerlei Risiko eingehen wollen. Ich denke, dass eine Manipulation ausgeschlossen werden kann und die Überprüfung während der Abstimmungsphase eine solche rasch aufdecken würde.
Braucht es in der Informatik noch Anpassungen, um das E-Voting-System einzuführen?
Durch die hervorragende Informatikausstattung durch die Verwaltungsrechenzentrum AG und die Verbundlösung unter den Gemeinden sind vor Ort keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Alle übrigen Kosten trägt der Kanton.
Falls die Pilotphase erfolgreich verläuft, wann wird das E-Voting definitiv eingeführt?
Am 24. September 2017 werden die ersten Piloturnengänge stattfinden. Anschliessend erfolgt die Ausweitung auf weitere Gemeinden. Per 2019 wird angestrebt, 50 Prozent der St. Galler Stimmberechtigten abdecken zu können. Die flächendeckende Einführung bei allen St. Galler Gemeinden für sämtliche Abstim- mungen und Wahlen soll ab dem Jahr 2021 möglich sein.