Wattwil Armin Brülisauer, Mitglied der Direktion der St. Galler Kantonalbank, zeigte in seinem Kurzreferat auf, dass sich eine rechtzeitige Planung der finanziellen Situation für das Pensionsalter lohnen kann. «Wer diese Beratung vornimmt, soll jeder für sich entscheiden, das kann durch einen Bank- oder Versicherungsfachmann, einen Treuhänder oder durch einen unabhängigen Berater erfolgen», so der Referent. Wichtig sei, dass dieser Aspekt der Pension ab dem 50. Altersjahr genau betrachtet werde. «Auch kurz vor der Pensionierung kann es sich noch lohnen, die Finanzen genau zu prüfen.»
Mit der Altersrente (AHV) werde das Existenzminimum gesichert, je nach Höhe des Pensionskassenguthabens müsse dort der Entscheid Kapitalbezug oder Rente gefällt werden. «Und wer den gewohnten Lebensstandard behalten möchte, braucht allenfalls eine dritte Säule, welche durch Kapitalverzehr die Differenz zwischen dem Erwerbseinkommen und dem Rentenbezug ausgleichen kann», so Armin Brülisauer.
Rasch wurde klar, dass die finanzielle Vorsorge so individuell ist wie jeder einzelne Mensch. Je nach Situation, Leben als Ehepaar, im Konkubinat oder alleinstehend, dazu die Wohnsituation und das aktuelle Einkommen, gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, welche vertiefte Abklärungen benötigen. (adi)