Ortsplanungsrevision
Wolfhalden muss zwei Hektaren Bauland auszonen: Der Frust bei der Bevölkerung ist gross

Zwei Hektaren muss Wolfhalden im Rahmen der Ortsplanungsrevision auszonen. Am Mittwoch lud sie zur Informationsveranstaltung, an welcher der Nutzungsplan öffentlich präsentiert wurde. Die Kritik an diesem war gross.

Astrid Zysset
Drucken
Zwei Hektaren Bauland muss Wolfhalden auszonen.

Zwei Hektaren Bauland muss Wolfhalden auszonen.

Bild: Archiv

Dass die Thematik rund um die Ortsplanung den Betroffenen an die Nieren geht, wurde am Mittwochabend in Wolfhalden ersichtlich. Die Gemeinde lud zur Informationsveranstaltung in den Kronensaal. Sie sollte den Auftakt zur Mitwirkung zur Nutzungsplanung einläuten. Bei diesem Anlass zeigte sich jedoch: Der Frust ist gross. Die Gemeinde beziehe die Bevölkerung zu wenig in die Planung mit ein, verheimliche ihre Pläne und wende nicht für alle dieselben Regeln an, so einige der Vorwürfe.

Bürger Martin Züst las ein dreiseitiges Schreiben vor, in welchem er unter Berufung einzelner Beispiele angab, dass es nicht nachvollziehbar sei, nach welchen Kriterien an einem Ort Auszonungen geplant sind und an einem anderen nicht. Und: Er griff Gemeindepräsident Gino Pauletti persönlich an. Der Waldabstand sei nicht im gesamten Gemeindegebiet als Auszonung ausgeschieden worden. So hätte man bei der Anwendung eines zwölf Meter breiten «Grünstifts» bei einer Liegenschaft im Teilbesitz Paulettis 800 bis 1000 Quadratmeter als Beitrag zur Auszonung leisten können. Doch das sei nicht getan worden. Pauletti selbst äusserte sich nicht zum Vorwurf, versprach allerdings, die Sachlage zu prüfen. Und er verwies auf das Mitwirkungsverfahren, in welchem solche Anmerkungen eingebracht werden können.

Gemeindepräsident Gino Pauletti.

Gemeindepräsident Gino Pauletti.

Bild: Astrid Zysset

Rechtsanwalt Kurt Steiner, welcher an diesem Abend lediglich das Baureglement im Auftrag der Gemeinde vorstellen sollte, machte deutlich, dass es nicht angehe, dass im Rahmen einer Informationsveranstaltung von einzelnen Stimmung gemacht würde. Diese Schützenhilfe für die Gemeinde fruchtete nur kurz, der Unmut über die fehlende ausführliche Stellungnahme der Gemeinde blieb bestehen.

Zersiedelung soll gestoppt werden

Die Ortsplanungsrevision geht auf die Abstimmung 2013 über die Revision des Raumplanungsgesetzes zurück. Damals entschied sich die Nation auf Bundesstufe für Massnahmen gegen die Zersiedelung, für einen Bauzonenbedarf von lediglich 15 Jahren und für eine Entwicklung nach innen respektive für eine Verdichtung. Auch Ausserrhoden sagte mit 66 Prozent Ja, Wolfhalden war mit 57 Prozent dafür. Die Umsetzung der Gesetzesrevision lag zuerst beim Kanton und nun in letzter Instanz bei den Gemeinden. Nach der Ausarbeitung des Gemeinderichtplans, welcher die allgemeine Stossrichtung vorgibt, folgt regulär die Nutzungsplanung, die konkret deklariert, welche Gebiete aus- oder umgezont werden sollen.

Das Mitwirkungsverfahren dauert bis zum 11. August.

Das Mitwirkungsverfahren dauert bis zum 11. August.

Bild: Archiv

Wolfhalden weist gemäss kantonaler Berechnung und gestützt auf das veranschlagte Wachstum aktuell zu grosse Bauzonen für die kommenden 15 bis 25 Jahre aus. Mindestens zwei Hektaren Wohn-, Misch- oder Kernzonen muss die Vorderländer Gemeinde darum auszonen. Pauletti betonte: «Diese Vorgabe ist von oben diktiert, da können wir nichts daran rütteln.» Gleichzeitig ist Wolfhalden jedoch auch als eine der fünf Schwerpunktgemeinden fürs Arbeitszonenmanagement definiert worden. Heisst im Klartext: 1,3 Hektaren müssen als Gewerbezone ausgeschieden sein, damit sich künftige Betriebe hier ansiedeln können.

Verwirrliche Ausgangslage

Das alleine sorgte schon für Verwirrung. Kommt hinzu: Was gehört in den Richtplan, was in den Zonenplan, und was wird im Baureglement definiert? Ein Votant pochte auf die Festsetzung eines Verbots für Mobilfunkanlagen, ein anderer wollte wissen, wann ein Untergeschoss als Vollgeschoss zählt. Und ein dritter hat von einem Neubau bei der Silcoplast gehört und zeigt sich nun verwundert, dass hierzu nichts im Nutzungsplan aufgeführt ist. Pauletti entgegnete, dass jenes Bauprojekt vielleicht noch nicht so weit sei, dass es im Zonenplan verankert werden kann. Eine Annahme, die den Argwohn allerdings nur wenig zu dämpfen vermochte.