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Aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes müssen die Gemeinden ihre Richtpläne bis spätestens Anfang 2024 an den Kantonalen Richtplan anpassen. In Urnäsch wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen.
Die Turnhalle im Mehrzweckgebäude Au war etwas allzu grosszügig bestuhlt worden. Weil in Urnäsch am Mittwochabend offenbar noch andere Anlässe stattfanden, konnte Gemeindepräsident Peter Kürsteiner nur knapp dreissig Interessierte zur öffentlichen Versammlung betreffend Ortsplanungsrevision begrüssen.
Aufgrund des eigenössichen Raumplanungsgesetzes RPG sind die Gemeinden in der Pflicht, ihre Richtpläne bis spätestens Anfang 2024 an den kantonalen Richtplan anzupassen. Heini Forrer und Manuel Forster vom St.Galler Raumplanungsbüro ERR erläuterten die überarbeiteten Planungsinstrumente zur laufenden Ortsplanungsrevision. Das Baureglement wird aufgrund einer Harmonisierung mit der Gemeinde Hundwil einer Totalrevision unterzogen. Beim Zonenplan wird aufgrund des Anpassungsbedarfes eine Teilrevision genügen.
Das RPG fordert eine Entwicklung nach innen, um die weitere Zersiedelung der Landschaft zu stoppen. Die Bauzonen dürfen nur so gross sein, wie der geschätzte Bedarf der nächsten 15 Jahre ist. Urnäsch hat mit dem vom Kanton geregelten Bevölkerungswachstum für die Bauzonengrösse von 0.36 Prozent pro Jahr noch genügend Bauzonen und muss oder kann demzufolge keine Aus- und Einzonungen vornehmen. Das Gebiet beim Bahnhof könnte dereinst aber umgezont und zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden, wie die Planer erläuterten. Gebiete im Tal mit schlechterer ÖV-Anbindung und solche an Hanglagen werden dagegen als weniger geeignet zur Überbauung betrachtet.
Das neue Urnäscher Baureglement sieht keine minimale Ausnützungsziffer vor. Das heisst, es wird nicht vorgeschrieben, wie gross die Wohnfläche im Verhältnis zur Grösse des Grundstücks sein muss. Die maximale Ausnützungsziffer soll hingegen erhalten bleiben. In der anschliessenden Fragerunde gab dagegen es mehrere Einwände: Die Regelung widerspreche dem Verdichtungsgedanken. Würde die maximale Ausnützungsziffer wegfallen, könnten ohne grosse Eingriffe ungenutzte Räume wie Estriche ohne Vergrösserung des Bauvolumens zu zusätzlichem Wohnraum umgewandelt werden, gaben mehrer Votanten zu bedenken.
«Man verspricht sich generell zu viel davon», erwiderte Heini Forrer. Nur relativ wenige Hausbesitzer könnten wirklich profitieren, und diesbezügliche Erfahrungen im Kanton St.Gallen seien nicht nur positiv gewesen. Er ermunterte aber die Votanten, sich schriftlich in die Volksdiskussion einzubringen. Diese läuft noch bis zum 16. Mai. Zudem wird am Samstag, 25. März, von 8 bis 11 Uhr eine Fragestunde auf der Gemeindekanzlei durchgeführt.