Die Frist für das Inkrafttreten des mit der Gemeinde abgeschlossenen Baurechtsvertrages für den Bau einer Sportsclinic läuft Ende 2017 ab. In der «Appenzeller Zeitung» vom 8. September wurde darüber orientiert, dass die Bauherrin deshalb eine Fristverlängerung eingereicht hat, weil sie befürchtet, dass bis zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Baubewilligung nicht rechtskräftig ist. Die Fristverlängerung bedeutet eine Vertragsänderung, die einer Volksabstimmung bedarf. Als Abstimmungstermin ist der 26. November vorgesehen, wurde im Artikel orientiert. Rückfragen bei Gemeindeverantwortlichen haben ergeben, dass im Gemeinderat in dieser Sache über keinen Abstimmungstermin beraten wurde. Wie kann eine Zeitungsredaktion den Artikel eines Interessenvertreters, wie ich vermute, unbesehen durchwinken, ohne die in diesem Fall für die Abstimmung zuständige Behörde zu kontaktieren? Hätte sie das getan, wäre kein Termin genannt worden, auch wenn dieser nur als «vorgesehen» deklariert ist. Mich hat der Artikel falsch informiert. Von der Presse erwarte ich eine sorgfältige Recherche, wahrheitsgerechte, neutrale und ausgewogene Berichterstattung. Wünschen würde ich, dass von Interessenvertretern übernommene Artikel klar als solche deklariert und die Namen der Verfasser genannt werden. Das Kürzel (pd) ist ungenügend, zumal viele Leser nicht wissen, was damit gemeint ist. Die Presse muss vertrauenswürdig bleiben. Nur so verdient es die Zeitung, gelesen zu werden.
Heinz Meier Oberstrasse 11 Rehetobel