Niederstein in Schutzzonenplan

Stein. Auf Antrag der Grundeigentümerschaft hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, das Wohnhaus Niederstein 113 als Kulturobjekt in den kantonalen Schutzzonenplan aufzunehmen. Dies teilt die Gemeindekanzlei mit. Der geschichtsträchtige Bau wurde in der Vergangenheit nur wenig verändert.

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Stein. Auf Antrag der Grundeigentümerschaft hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, das Wohnhaus Niederstein 113 als Kulturobjekt in den kantonalen Schutzzonenplan aufzunehmen. Dies teilt die Gemeindekanzlei mit. Der geschichtsträchtige Bau wurde in der Vergangenheit nur wenig verändert. Der definitive Entscheid über die Aufnahme liegt beim kantonalen Departement Bau- und Volkswirtschaft. (gk)