BÜTSCHWIL. Am 16. Dezember 2015 hat der Gemeinderat von Bütschwil-Ganterschwil ein neues Benützungsreglement für die Schul- und Sportanlagen und einen neuen Tarif für die Benützung dieser Anlagen erlassen. Das Referendum gegen das neue Benützungsreglement wurde nicht ergriffen.
BÜTSCHWIL. Am 16. Dezember 2015 hat der Gemeinderat von Bütschwil-Ganterschwil ein neues Benützungsreglement für die Schul- und Sportanlagen und einen neuen Tarif für die Benützung dieser Anlagen erlassen. Das Referendum gegen das neue Benützungsreglement wurde nicht ergriffen. Die Erlasse werden nun auf den 1. April 2016 in Kraft gesetzt. Das ist der jüngsten Ausgabe der Gemeindemitteilungen zu entnehmen. (gem)