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Die Gruppe hinter der Initiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» kritisiert die regierungsrätliche Haltung zu ihrem Begehren als formalistisch und inkonsequent.
Der Regierungsrat lehnt die mit 1088 gültigen Unterschriften in kurzer Zeit zu Stande gekommene Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» ohne Gegenvorschlag ab. Die IG Starkes AR zeigt sich über diesen Entscheid wenig überrascht, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Erstaunt ist die IG dagegen über die formalistisch gehaltene Begründung, dass nur der Weg über die anstehende Totalrevision der Kantonsverfassung (KV) der Verbesserung der Gemeindestrukturen Rechnung tragen kann. Die IG stellt die Totalrevision nicht in Frage, weist aber darauf hin, dass die Gefahr des Volks-Neins aufgrund der umfassenden Gesetzesanpassung sowie unterschiedlichsten Partikularinteressen gross ist und dadurch die notwendigen Voraussetzungen für Strukturverbesserungen um Jahre wieder zurückgestellt werden müssen. Die IG ruft zudem in Erinnerung, dass der Regierungsrat das Thema «Strukturen von Kanton und Gemeinden» als Schwerpunktthema in das Regierungsprogramm 2016-2019 aufgenommen und sich zum Ziel gesetzt hat, die Optimierung der Strukturen und der Aufgabenerfüllung der Gemeinden mit geeigneten Massnahmen bis hin zu Gemeindefusionen zu fördern.
Die Initiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» lehnt sich an der Gesetzgebung anderer Kantone an und ist inhaltlich weder eng gefasst noch widersprüchlich. Bewusst ist sie mit Rücksicht auf die kantonale Gesetzgebung auch so formuliert, dass der Gesetzgeber einen Auftrag für die Unterstützung von möglichen Zusammenschlüssen im Interesse einer wirksamen Aufgabenerfüllung fasst und diesen umsetzt. Das Initiativkomitee hat sich bemüht, den Initiativtext nicht mit Vorschriften zu füllen, die auf Gesetzesebene gehören und ist sich auch bewusst, dass vor Erlass des rechtskräftigen Gesetzes keine Zusammenschlüsse erfolgen und das bisherige weiterhin gilt.
Abgesehen von der breiten Zustimmung in der Bevölkerung, befürworten auch die Gemeindepräsidien die Streichung der Gemeindenamen aus der Verfassung. Mit der Erklärung, dass das Engagement des Initiativkomitees anerkannt wird, zeigt der Regierungsrat zudem, dass die Initiative in die richtige Richtung zielt. Der Kantonsrat kann nun ein klares Zeichen setzen und am 25. Februar 2019 in erster Lesung dieses Bekenntnis mit der Zustimmung zur Initiative oder auch durch Ausarbeitung eines Gegenvorschlages umzusetzen. Mit dem Antrag des Regierungsrates auf Ablehnung der Initiative stellt sich die Frage, wie die Verfassungskommission ein allfälliges Nein interpretieren würde. So könnte die Ablehnung bei einer späteren Abstimmung sowohl als Nein zu Zusammenschlüssen wie auch als Nein zur Totalrevision verstanden werden. Angesichts der breiten Zustimmung zur Volksinitiative muss diese Unklarheit im Vorfeld einer Abstimmung ausgeschlossen werden. Nur mit der Initiative gelingt es, die Haltung der Bevölkerung zu erfahren. Bei der Totalrevision ist nur ein Ja oder ein Nein zum Ganzen möglich. Daher ist der Kantonsrat gefordert, mit der Zustimmung ein klares Zeichen zum weitum unbestrittenen Thema zu setzen, damit die Gemeindenamen aus der Verfassung gestrichen werden.