Mehr Geld für Hausbesitzer

Investitionen in Energiesparmassnahmen sind teuer. Der Kanton unterstützt deshalb solche Projekte aus dem Energieförderprogramm 2018-2020. Dabei werden unter anderem die Beitragssätze erhöht.

Jesko Calderara
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Für Gebäudesanierungen und andere Massnahmen stehen dieses Jahr 2,2 Millionen Franken zur Verfügung. (Bild: Fotolia/Bertol Werkmann)

Für Gebäudesanierungen und andere Massnahmen stehen dieses Jahr 2,2 Millionen Franken zur Verfügung. (Bild: Fotolia/Bertol Werkmann)

Wer die Gebäudehülle seines Hauses saniert, sich eine neue Heizung anschafft oder sonstige energetische Massnahmen umsetzt, kann Beiträge vom Kanton erhalten. «Die Konstellation dafür ist zurzeit günstig», sagt Karlheinz Diethelm, Leiter Amt für Umwelt. Grund dafür ist das kantonale Energieförderprogramm 2018-2020 – und insbesondere dessen finanzielle Ausstattung. So stehen dieses Jahr insgesamt 2,2 Millionen Franken zur Verfügung, wovon 1,7 Millionen Franken der Bund via die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe beisteuert. Bereits nächstes Jahr werde der Bund seine Beiträge kürzen, sagt Diethelm.

Das neue Förderprogramm Energie wurde am 1. Februar gestartet. Gegenüber dem alten Programm gibt es zusätzliche Bereiche, die gefördert werden. Als Beispiel nennt Diethelm die Installation von Batteriespeichern. Diese ermöglichen die vorübergehende Speicherung und die zeitlich versetzte Nutzung von Solarenergie. Dadurch könne der Eigenverbrauchsanteil erhöht werden, sagt Diethelm. Im aktuellen Umfeld seien Batteriespeicher aus zwei Gründen interessant geworden. «Zwar gibt es für kleinere Fotovoltaikanlagen noch einmalige Investitionsbeiträge EIV – aber mit mindestens zweijähriger Wartefrist und nur noch bis 2022.» Zudem erhalte jemand, der selbstproduzierten Solarstrom ins Netz der SAK einspeise, zurzeit eine tiefe Rückvergütung.

Kanton übernimmt Zertifizierungskosten

Eine weitere Neuerung des überarbeiteten Förderprogramms betrifft Neubauten, die nach dem Minergie-P-Standard erstellt werden. Auch dafür erhalten Bauherren künftig Geld. Der Kanton vergütet zudem die Zertifizierungskosten für Minergie-Gebäude. Diese Regelung gilt für die Standards Minergie, Minergie-A und Minergie-P, egal ob es sich um bestehende oder neue Bauten handelt.

In anderen Bereichen, etwa bei Gebäudehüllensanierungen, sind die Beitragssätze erhöht worden. Für Wärmedämm-Massnahmen an Gebäuden gibt es beispielsweise aktuell 50 Franken pro Quadratmeter, bei umfassenden Sanierungen von Dach und Fassade gar noch 30 Franken pro Quadratmeter zusätzlich als Bonus. Auch für Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikaten wird mehr Fördergeld gezahlt. Dies trifft zusätzlich zu, wenn Hausbesitzer eine Öl-, Gas- oder eine Elektroheizung durch eine automatische Holzfeuerung oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe ersetzen.

Förderungen beantragen können private Liegenschaftsbesitzer, Firmen und neuerdings auch Gemeinden. Anträge sind mit Ausnahme der Minergie-Zertifizierungen zwingend vor Baubeginn einzureichen. Die Realisation des Bauvorhabens muss hingegen nicht im gleichen Jahr erfolgen. Für die Gesuche zuständig ist der Verein Energie AR/AI. «Falls die Unterlagen vollständig sind, werden diese innerhalb dreier Wochen bearbeitet», sagt Diethelm. Der Verein Energie AR/AI bietet darüber hinaus vergünstigte Beratungen für den Ersatz von Heizungen an.

Mit dem Förderprogramm verfolgt der Kanton verschiedene Ziele. «Wir wollen die Leute auf die richtige Schiene bringen», betont Diethelm. Es gehe darum, sinnvolle Massnahmen auf den Gebieten Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zu fördern. Diese würden sich langfristig auszahlen. Nebst dem höheren Wohnkomfort erwähnt Diethelm die steuerlichen Anreize. So gelten Investitionen in Energiesparmassnahmen als Unterhaltskosten und können deshalb von den Steuern abgezogen werden.