Maskenpflicht ab Gruppen von 30 Personen, Tanzverbot, Konsumation nur im Sitzen: Auch Appenzell Ausserrhoden verschärfte Massnahmen gegen Corona

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat weitere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen. Diese gelten ab morgen Samstag.

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Gesichtsmaskenpflicht gilt ab Samstag, 17. Oktober, für das Servicepersonal in Gastronomiebetrieben und bei Veranstaltungen.

Gesichtsmaskenpflicht gilt ab Samstag, 17. Oktober, für das Servicepersonal in Gastronomiebetrieben und bei Veranstaltungen.

Dominik Wunderli

(pd/lex) In den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen in der Ostschweiz und in Appenzell Ausserrhoden stark angestiegen. Die Ostschweizer Gesundheitsdirektoren haben diese Woche gemeinsam entschieden, die Massnahmen soweit wie möglich zu koordinieren und ihren Regierungen möglichst einheitliche Vorschläge zur Bekämpfung des Coronavirus zu unterbreiten.

Wie der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden in einer Mitteilung von Freitag schreibt, hat sich die Regierung heute Nachmittag zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen und folgende Beschlüsse gefasst. Ab Samstag, 17. Oktober, gelten:

  • Maskenpflicht an öffentlichen und privaten Anlässen mit einer Teilnehmerzahl ab 30 Personen
  • Maskenpflicht für das Servicepersonal in Gastronomiebetrieben und bei Veranstaltungen
  • Konsumation in Gastwirtschaftsbetrieben nur sitzend
  • Tanzverbot in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie öffentlichen Veranstaltungen, in Tanzschulen und Sportvereinen
  • Pflicht zur Kontaktdatenerfassung mit Name, Vorname, Wohnsitz, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Proaktive Stichkontrollen seitens der Behörden werden stattfinden, heisst es weiter. «Von einer generellen Gesichtsmaskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sieht der Regierungsrat vorerst ab. Dort aber, wo der nötige Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sollen eigenverantwortlich Gesichtsmasken getragen werden.»

Leicht angepasstes Schutzkonzept in Schulen

Weiter informiert der Regierungsrat über den Schulstart. Dieser wird am Montag in gewohntem Rahmen erfolgen. «Für die Ausserrhoder Schulen sind weiterhin die Schutzkonzepte gültig, die bis anhin sehr gut umgesetzt wurden. Dort wo nötig wurden die Schutzkonzepte leicht angepasst und in den Herbstferien teilweise zusätzliche bauliche Massnahmen, wie etwa Trennwände, realisiert.»

Das Departement Bildung und Kultur empfiehlt zudem ab der Sek-Stufe in Bereichen, in denen das Abstandhalten nicht möglich ist und wenn die Personen nicht fest an einem Platz sitzen, das Tragen von Gesichtsmasken. «Es gelten an allen Ausserrhoder Schulen die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.» Die Erziehungsberechtigten erhalten über die Schulleitungen mit dem ‹Faktenblatt Schule› und weiteren Dokumenten regelmässig Informationen. Fernunterricht soll weiterhin möglichst vermieden werden.