Ein Motorradfahrer erreichte auf der Rickenstrasse in Wattwil Tempo 146 statt der dort höchstens erlaubten 80 Kilometer. Vor Gericht beteuerte er, dass er nur eine oder zwei Sekunden so rasch gefahren sei.
Am 18. Juli wurde ein Motorradfahrer auf der Rickenstrasse mit seiner Ein-Liter-Suzuki mit 146 Kilometern pro Stunde geblitzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle beträgt 80 Kilometer pro Stunde. Der Staatsanwalt warf dem Motorradfahrer, einem Schweizer mit Jahrgang 1991, deshalb eine qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor. Am Mittwoch befasste sich das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig mit dem Fall. Der Staatsanwalt beschuldigte den Motorradfahrer, die übrigen Verkehrsteilnehmer abstrakt erheblich gefährdet zu haben. Diese hätten niemals mit einem so rasch fahrenden Motorrad rechnen müssen. Der Motorradlenker habe deshalb das Risiko eines Unfalls mit Verletzten in Kauf genommen, schrieb der Staatsanwalt in der Anklageschrift, die zugleich den Urteilsvorschlag bildete. Dies, da die Verhandlung im abgekürzten Verfahren stattfand.
Im abgekürzten Verfahren anerkennt der Angeklagte die Darstellung des Sachverhalts in der Anklageschrift sowie allfällige Zivilforderungen, die es in diesem Fall aber nicht gibt. Das abgekürzte Verfahren kann nur auf Vorschlag des Angeklagten angewandt werden.
Die Verhandlung dauerte etwa eine Stunde. Ankläger und Verteidiger verzichteten auf Plädoyers. Der Staatsanwalt ging von der Einsatzstrafe von 19 Monaten aus. Weil der Angeklagte von Anfang an geständig gewesen sei, solle die Strafe auf 13 Monate reduziert werden. Dass die Strafe mit zwei Jahren Probezeit bedingt ausgesprochen wurde, war unbestritten.
Daneben muss der Angeklagte Verfahrenskosten von 4500 Franken bezahlen. Wann er den Führerausweis zurückerhält, weiss er noch nicht. Sein Auto hat er verkauft und das Motorrad eingestellt. In der Befragung sagte der Motorradfahrer, die Sicht sei an jenem Tag gut gewesen und es habe keine anderen Fahrzeuge auf der Strasse gehabt. Gemeint war wohl in der Gegenrichtung, denn der Motorradfahrer erklärte die hohe Geschwindigkeit damit, dass er ein Auto überholt habe, das rascher als 80 Kilometer pro Stunde gefahren sei. Er sei nur ein oder zwei Sekunden lang mit Tempo 146 gefahren und habe dann gebremst. Der vorsitzende Richter wies aber darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer überraschend von der Seite auf die Strasse gelangen können.
Er bereue, dass er ein oder zwei Sekunden zu rasch gefahren sei und wolle ein langsameres Motorrad kaufen, sagte der Angeklagte im Schlusswort. Er empfinde die Strafe als sehr hart im Vergleich zu Kollegen, die wegen zu viel Alkohol am Steuer fünf Monate auf den Führerausweis hätten verzichten müssen. Eventuell droht dem Motorradfahrer neues Ungemach, da er im September im Kanton Zürich mit dem Auto in einen Unfall verwickelt war.
Das Gericht übernahm den Urteilsvorschlag. Der vorsitzende Richter erinnerte den Motorradfahrer daran, dass bei Fehlverhalten in der Probezeit eine 13-monatige Freiheitsstrafe drohe. Das Gesetz sehe für Geschwindigkeitsüberschreitungen dieses Ausmasses eine Mindeststrafe von zwölf Monaten vor. Es gehe hier nicht um geringfügige Tempoüberschreitungen. (red.)
Martin Knoepfel
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