Das Komitee zur Wiedereinführung der Landsgemeinde in Ausserrhoden ist offen für Verbesserungen.
Einer Wiedereinführung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden stehen nach einem staatsrechtlichen Gutachten weder übergeordnetes Bundesrecht noch die europäische Menschenrechtskonvention oder das Völkerrecht entgegen. Die vor einem Jahr eingereichte Initiative ist somit rechtens und gültig. Das Komitee zur Wiedereinführung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden nimmt dies mit Genugtuung zur Kenntnis, wie es in einer Mitteilung schreibt.
Das Komitee sei für Verbesserungen der Landsgemeinde offen, heisst es im Communiqué weiter. Gutachter hatten Vorschläge gemacht, wie die demokratische Legitimation der Landsgemeinde verbessert werden könnte. Diese Empfehlungen werden vom Komitee aber nicht als rechtsverbindliche Vorgaben betrachtet. Vielmehr will das Komitee, dass bei einem positiven Grundsatzentscheid die Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder die konkrete Ausgestaltung der Landsgemeinde diskutieren und beschliessen.
Die Mitglieder des Komitees sind sich grundsätzlich einig, dass «das Erscheinungsbild, das Ritual und die Identität stiftende Symbolkraft der Landsgemeinde erhalten bleiben» und «die Landsgemeinde und ihre jahrhundertealte Tradition erkennbar und erlebbar bleiben müssen», heisst es im Schreiben. (red.)