Kommunales Sachgeschäft
Walzenhausen genehmigt im zweiten Anlauf das Entschädigungsreglement

Walzenhausen erhält ein neues Entschädigungsreglement. Es wurde mit 218 Ja zu 121 Nein angenommen. Eine erste Vorlage war 2019 abgelehnt worden.

Mea McGhee
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In Walzenhausen wurde zum zweiten Mal über das revidierte Entschädigungsreglement abgestimmt.

In Walzenhausen wurde zum zweiten Mal über das revidierte Entschädigungsreglement abgestimmt.

Bild: APZ

Mit einer klaren Mehrheit (218:121) haben die Stimmberechtigten von Walzenhausen das revidierte Entschädigungsreglement gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 27,33 Prozent.

Die Abstimmung war nötig geworden, weil das «Referendumskomitees für mehr Demokratie und Gerechtigkeit» 69 Unterschriften gegen die Vorlage eingereicht hat. Zudem hatte die Gruppierung in einem Flugblatt happige Vorwürfe geäussert: Walzenhausens Gemeindepräsident soll jahrelang einen überrissenen Lohn von 160’000 Franken bezogen haben, den er sich selbst gegeben habe. Es war gar von Bereicherung des Gemeindepräsidenten die Rede.

Gemeinderat wehrte sich gegen Vorwürfe

Der Gemeinderat Walzenhausen hat dem vehement widersprochen. Er betonte, dass bis zur Inkraftsetzung der neuen Gemeindeordnung Ende 2018 der Gemeinderat abschliessend für die Festlegung der Entschädigungen verantwortlich war. Er schrieb zuhanden der Medien, er sei äusserst «überrascht über die personenbezogenen, ehrverletzenden, nicht wahrheitsgetreuen und irreführenden Aussagen des Komitees».

Schlechtes Demokratieverständnis

Die Mitte Vorderland hatte sich per Medienmitteilung explizit für das Entschädigungsreglement ausgesprochen und ihr Befremden darüber geäussert, wie das Referendum zustande gekommen war. Die Mitte schrieb, sie wolle, dass Gemeindegremien angemessen entschädigt werden. Der Flyer des Referendumskomitees zeige schlechtes Demokratieverständnis und lasse jegliche Fairness vermissen.

Bereits 2019 hatte das Entschädigungsreglement in Walzenhausen für Diskussionen gesorgt. Eine erste Vorlage war damals an der Urne mit einem Nein-Anteil von 52 Prozent abgelehnt worden. Das bisherige Reglement behielt daraufhin seine Gültigkeit. Umstritten war vor allem die Finanzierung der Nichtwiederwahlversicherung für das Gemeindepräsidium, deren Prämien zulasten der Gemeinde gehen sollten. Weil inzwischen niemand mehr eine solche Versicherung in Ausserrhoden anbietet, wurde sie aus dem Reglement gestrichen.