Vergangene Woche hat der Bund den St. Galler E-Voting-Pilotversuch bewilligt. In vier Gemeinden kann am 24. September erstmals elektronisch abgestimmt werden. Dazu gehört auch die Gemeinde Kirchberg.
Nebst der Toggenburger Gemeinde gehören Goldach, Rapperswil-Jona und Vilters-Wangs dazu. Später folgt noch Widnau. Weil am 24. September in Widnau eine Ersatzwahl ansteht und das elektronische System für Wahlgänge noch nicht gerüstet ist, muss sich die Rheintaler Gemeinde vorerst gedulden. Magnus Brändle, Kirchberger Gemeinderatsschreiber, erklärt, welche Hausaufgaben bis im September zu erledigen sind.
Magnus Brändle, weshalb wurde Kirchberg als Pilotgemeinde ausgewählt?
Ich bin im Fachverband Netzwerk St. Galler Gemeinden Mitglied des Ressorts IT und E-Gov, welches vom Kanton und der Vereinigung der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten angefragt wurde, fünf Pilotgemeinden zu melden. Ich habe unserem Gemeinderat anschliessend beantragt, dass wir unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Kanton St. Gallen als erste Gemeinde diese zukunftsgerichtete Abstimmungsmöglichkeit zur Verfügung stellen sollten. Der Gemeinderat hat mir dazu grünes Licht gegeben, weil eine attraktive und innovative Gemeinde für die Einwohnerinnen und Einwohner auf E-Government (siehe Kasten) setzen muss.
Welche Vorarbeiten sind bis am 24. September noch nötig, um vor allfälligen Überraschungen gefeit zu sein?
Die Vorarbeiten sind fast durchwegs geleistet. Einzig ein Beilagenschreiben an die Stimmberechtigten müssen wir noch erstellen, welches dem Stimmmaterial für den 24. September 2017 beiliegt.
Müssen sich die Stimmberechtigten anmelden, um am E-Voting teilnehmen zu können?
Nein, jeder Stimmberechtigte erhält einen Stimmausweis, womit brieflich, per E-Voting, vorzeitig oder an der Urne abgestimmt werden kann.
Werden die Stimmberechtigten im Vorfeld im Detail darüber informiert, wie E-Voting funktioniert?
Das E-Voting ist sehr einfach. Auf dem Stimmausweis stehen die Internetadresse und das Passwort, womit man auf die Abstimmungsplattform gelangt. Anschliessend wird man in sechs Teilschritten zur Abstimmung geführt. Wir werden im «Gmeindsblatt» vor der Abstimmung noch informieren.
Welche technischen Voraussetzungen sind in den privaten Haushalten Bedingung, um via Computer abstimmen zu können?
Man braucht nur einen Internetzugang.
Briefliche Stimmabgaben sind jeweils Wochen im Voraus möglich. Ist dies beim E-Voting auch der Fall?
E-Voting ist gleich nach Erhalt des Stimmmaterials wie die briefliche Stimmabgabe möglich.
Welche Kosten kommen auf Kirchberg in Zusammenhang mit dem E-Voting zu?
Es kommen keine zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde Kirchberg zu. Alles zusätzliche Material, wie den Scanner, hat der Kanton bezahlt.
Punkto Sicherheit: Sind Sie und die anderen Pilotgemeinden bereit?
Ja, die Sicherheit garantieren der Kanton St. Gallen und der Kanton Genf mit ihrem E-Voting-System.
Besteht die Gefahr, dass ein Stimmbürger sowohl brieflich als auch via E-Voting abstimmen kann?
Ja, diese Möglichkeit würde grundsätzlich bestehen. Allerdings werden alle Stimmausweise, welche an der Urne sowie brieflich eingegangen sind, gescannt und mit dem E-Voting-System abgeglichen. Eine doppelte Stimmabgabe wird aussortiert. Zudem ist ein zweimaliges Abstimmen Wahlbetrug und steht unter Strafe.
Rechnen Sie mit einer markanten Zeitersparnis für das Wahllokal beim Auszählen der Stimmen?
Ja, je mehr Stimmberechtigte per E-Voting abstimmen, desto weniger briefliche und Urnenstimmen muss das Stimmbüro auszählen.
In diesem Fall können die Wahlergebnisse früher bekanntgegeben werden?
Wenn E-Voting einmal von über 90 Prozent der Stimmberechtigten benutzt wird, sind bei Abstimmungen nur noch wenige Stimmen auszuzählen. Die Ergebnisse werden dann schnell vorliegen.