Der Ausserrhoder Kantonsrat befasste sich gestern in erster Lesung mit dem Gesetz über die Pensionskasse AR. Auf eine Beitragspflicht von Jungen soll verzichtet werden. Kritik gab es zur offenen Formulierung über die Oberaufsicht.
HERISAU. Im Grundsatz erwies sich das Gesetz über die Pensionskasse AR am Montagmorgen im Ausserrhoder Kantonsrat in erster Lesung als unbestritten. In der Schlussabstimmung gab es keine einzige Gegenstimme; so standen 58 Ja-Stimmen lediglich vier Enthaltungen gegenüber.
Über einzelne Punkte wurde dennoch engagiert diskutiert. So beantragte die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von Beat Landolt (SP, Gais), für 18- bis 24-Jährige einen Mindestsparbeitrag einzuführen. Dies im Sinne eines Anreizes fürs Sparen im Alter. Finanzdirektor Köbi Frei (SVP) wehrte sich gegen eine solche «Muss-Formulierung». Er setzte sich für die vom Regierungsrat beantragte Lösung ein, die mehr Flexibilität biete. So ist es der Verwaltungskommission freigestellt, auch in dieser Altersklasse Beiträge einzuführen. Unterstützung erhielt der Regierungsrat unter anderem von der Finanzkommission, deren Präsident Reto Altherr (FDP, Teufen) darauf hinwies, dass die «Muss-Formulierung» zu Problemen führen könnte: etwa zu mehr administrativem Mehraufwand oder auch Mehrkosten für den Kanton. Diese bezifferte Köbi Frei auf bis zu 400 000 Franken. Letztlich setzte sich die «Kann-Formulierung» des Regierungsrats mit 45 Ja zu 12 Nein und drei Enthaltungen gegen die «Muss-Formulierung» der parlamentarischen Kommission durch.
Weiter setzten sich die Sozialdemokraten für verbesserte Lösungen für die Arbeitnehmer ein. Dies hätte einerseits den Koordinationsabzug und andererseits die paritätische Beitragspflicht betroffen. Eine Abweichung von der Beitragsparität ist für den Regierungsrat nicht verhandelbar, dies machte er bereits in seinem Bericht zuhanden des Kantonsrats deutlich. Denn diese wurde erst vor vier Jahren eingeführt, da damals die Mehrbelastung der Angestellten durch ein Massnahmenpaket (zum Beispiel fünfte Ferienwoche) ausgeglichen worden sei. Im Rat fand der Antrag ebenfalls keine Mehrheit: Er wurde mit 52 Nein, sieben Ja und drei Enthaltungen abgelehnt. Ebenso sprach er sich gegen Varianten für einen reduzierten Koordinationsabzug aus.
Dafür verpflichtete der Kantonsrat den Regierungsrat auf die zweite Lesung hin, verbindliche Aussagen drüber zu machen, wer die Oberaufsicht über die Pensionskasse AR hat. Peter Gut (pu, Walzenhausen), Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission, kritisierte, dass hierzu nicht bereits auf die erste Lesung hin klare Aussagen gemacht wurden. Einigkeit herrschte darüber, dass die Frage der Oberaufsicht immer wieder im Rat auftaucht und einmal generell geklärt werden muss. «Das ist ein Thema für die Staatsleitungsreform», bemerkte Willi Rohner (pu, Rehetobel) dazu.
Abgesehen von einzelnen Punkten erhielt das Gesetz viel Zustimmung. Ausdrücklich gelobt wurde die Arbeit, die in den letzten Jahren in der Pensionskasse geleistet wurde. Sie gehört mit einem Deckungsgrad von 101,1 Prozent zu den «Top 3» der kantonalen Kassen in der Schweiz.