Jurist und Sekundarlehrer

Niklaus Rütsche ist Jahrgang 1960; er wuchs in der Stadt St. Gallen auf. Nach der Kantonsschule absolvierte er verschiedene Praktika auch in der Westschweiz, bevor er in Fribourg das Rechtsstudium aufnahm; an der Universität Fribourg arbeitete Rütsche danach als Assistent.

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Niklaus Rütsche ist Jahrgang 1960; er wuchs in der Stadt St. Gallen auf. Nach der Kantonsschule absolvierte er verschiedene Praktika auch in der Westschweiz, bevor er in Fribourg das Rechtsstudium aufnahm; an der Universität Fribourg arbeitete Rütsche danach als Assistent. Nach der Heirat reiste er mit seiner Frau während mehrerer Monate durch die USA. «Nach der Rückkehr verwirklichte ich mir einen Bubentraum und studierte Sekundarlehrer an der PH St. Gallen», blickt Niklaus Rütsche zurück.

Zufall

Der Zufall und der damals ausgetrocknete Stellenmarkt führte ihn 1990 ins Vormundschaftswesen. «Und diesem blieb ich seither treu.» Niklaus Rütsche wohnt mit seiner Frau und zwei seiner vier Kinder in St. Gallen; die älteren zwei sind bereits ausgeflogen. In der raren Freizeit liebt er es im Opernchor des Theaters St. Gallen zu singen. Im Winter treibt er Langlaufsport, im Sommer fährt er gerne Velo. Stellt der ausgebildete Pädagoge auch an sein Amt als Leiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einen pädagogischen Anspruch? – «Das könnte man so sagen», so Rütsche. Und ergänzt sofort: «<Pädagogisch> verstehe ich nicht im Sinne von <belehrend>. Das ist mir wichtig.» Denn: Man versuche im Kindes- und Erwachsenenschutz wenn immer möglich das Einverständnis der Betroffenen zu erhalten. Das freilich sei nicht immer der Fall.

Keine Strafe

«Wir müssen bisweilen auch autoritär helfen.» Niklaus Rütsche fügt dem sein Credo an: «Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht muss eine Hilfe sein und nicht eine Strafe.» (gbe)