Die Innerrhoder Landsgemeinde steht erneut auf der Kippe: «Im Moment lässt die epidemiologische Situation die Durchführung der Landsgemeinde 2021 nicht zu.» Dies sagte der Innerrhoder Landammann Roland Inauen an der Session des Grossen Rates am Montag. Der definitive Entscheid fällt Ende Februar.
Kann die Landsgemeinde im Frühling 2021 wie gewohnt stattfinden? Diese Frage ist am Montag an der Session des Innerrhoder Grossen Rates aufgetaucht. Landammann Roland Inauen sagte dazu:
«Im Moment lässt die epidemiologische Situation die Durchführung der Landsgemeinde 2021 nicht zu.»
Das Votum fiel, nachdem Grossrat Urban Fässler unter dem Traktandum «Mitteilungen und Allfälliges» der Standeskommission einen Auftrag erteilt hatte. «Angesichts der angespannten Lage rund um das Coronavirus ist die Durchführung der Landsgemeinde 2021 sowie der Bezirksgemeinden nicht gesichert», sagte der Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission. Deshalb verlangte er von der Regierung, den Standeskommissionsbeschluss vom 9. Juni über ausserordentliche Urnenabstimmungen aufzuheben und einen Verordnungsentwurf auszuarbeiten. Wichtigste Forderung: Die Regelungskompetenzen bei kantonalen Urnenabstimmungen müssten dem Grossen Rat überlassen werden.
Die Standeskommission zeigte sich bereit, diesen Auftrag auszuführen. «Es ist klar, dass wir eine neue gesetzliche Grundlage brauchen», sagte Inauen. Die Standeskommission werde sich darum bemühen, bis zur nächsten Session im Februar 2021 eine grossrätliche Verordnung auszuarbeiten und im Vorfeld eine Vernehmlassung durchzuführen. Über die definitive Durchführung oder Absage der Landsgemeinde 2021 wird die Standeskommission Ende Februar, spätestens Anfang März entscheiden.