Eine kürzlich eingereichte Initiative fordert Hinweistafeln auf Radarkontrollen. Die Standeskommission lehnt den Vorstoss ab. Die Kontrollen seien sonst nicht mehr wirksam.
In Innerrhoden soll die Polizei künftig vor Radarkontrollen warnen müssen. Das fordert die Initiative, die Pascal Neff aus Steinegg im September eingereicht hat. Das Büro des Grossen Rates hat nun die rechtliche Situation abgeklärt und stellt den Antrag, den Vorstoss des 21-Jährigen für gültig zu erklären.
Die Standeskommission lehnt in ihrer Botschaft den Antrag ab und spricht sich dafür aus, an der heutigen Praxis festzuhalten. Unangekündigte Kontrollen hätten eine präventive Wirkung. Radarkontrollen seien aber auch wichtig, damit Raser und notorische Schnellfahrer überführt und bestraft werden könnten. Die Warnungen würden zudem die Bestrebungen des Gesetzespakets Via Sicura unterlaufen. Dieses stellt seit 2013 den Einsatz von Radarwarngeräten und das öffentliche Warnen vor Geschwindigkeitskontrollen unter Strafe.
Der Sicherheitsaspekt von angekündigten Geschwindigkeitskontrollen wäre sehr begrenzt, schreibt die Standeskommission weiter, da erfahrungsgemäss vor einem bekannten Kontrollpunkt abgebremst und anschliessend wieder beschleunigt werde. Als einzige Massnahme der Geschwindigkeitskontrolle wäre künftig nur noch das Nachfahren mit einem Auto möglich. Diese Methode beurteilt die Standeskommission aber als technisch und praktisch schwierig durchzuführen.
Das Argument des Initianten, die Radarkontrollen dienten in erster Linie der Geldbeschaffung, lässt die Regierung nicht gelten. «Es bestehen weder gesetzliche noch behördliche Vorgaben, dass mit Geschwindigkeitskontrollen ein bestimmter Betrag zu erzielen ist.» Die Regierung untermauert dies mit konkreten Zahlen. In den letzten drei Jahren lagen die Einnahmen aus Geschwindigkeitsbussen jeweils zwischen 185000 und 290000 Franken. Würde es ihr darum gehen, mit den Kontrollen möglichst hohe Einnahmen zu generieren, hätte man schon längst eine semistationäre Anlage angeschafft, argumentiert die Standeskommission weiter. «Diese mobilen Anlagen gewährleisten ohne grossen Aufwand regelmässige Erträge. Im Durchschnitt liegen sie bei rund einer Million Franken pro Gerät.»
Dass die Standeskommission so ablehnend argumentiert, ist für Pascal Neff keine grosse Überraschung. «Es war absehbar dass der Kanton nicht dafür ist.» Das letzte Wort hat das Stimmvolk. Es wird an der Landsgemeinde über die Initiative abstimmen können. Pascal Neff ist überzeugt, dass sein Vorstoss der Sicherheit dient. Er habe bis jetzt mit einer Ausnahme nur positive Reaktionen erhalten. Daher geht er mit gutem Gefühl an die Landsgemeinde. «Ich kann nichts verlieren – nur gewinnen.»