INNERRHODEN: Kantonalbank wird nicht zur AG

Die Standeskommission legt dem Grossen Rat ein neues Kantonalbankgesetz vor. Es sieht unter anderem eine Reduktion des Bankrates vor. Die Bank soll schwergewichtig im Kanton tätig bleiben.

Patrik Kobler
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Die Kantonalbank hat 1900 den Betrieb aufgenommen, das geltende Gesetz wurde 1940 erlassen. (Bild: Patrik Kobler)

Die Kantonalbank hat 1900 den Betrieb aufgenommen, das geltende Gesetz wurde 1940 erlassen. (Bild: Patrik Kobler)

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@appenzellerzeitung.ch

Die Appenzeller Kantonalbank soll keine Aktiengesellschaft werden, sondern auch in Zukunft zu 100 Prozent als selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt im Besitz des Kantons bleiben. Das schlägt die Standeskommission vor, die das Kantonalbankgesetz einer Totalrevision unterzogen hat. Das geltende Gesetz wurde 1940 erlassen. Die letzte inhaltliche Revision erfolgte vor bald zwanzig Jahren mit dem Firmenwechsel von Appenzell-Innerrhodische Kantonalbank zu Appenzeller Kantonalbank. Seither sind verschiedene Vorschriften der eidgenössischen Bankengesetzgebung und Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) in Kraft getreten, die in den kantonalen Vorschriften nicht abgebildet sind. Die Standeskommission beauftragte deshalb eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Finanzdepartements, eine zeitgemässe Gesetzgebung zu entwickeln. Als externer Experte wurde Beat Bernet beigezogen. Er ist ehemaliger Leiter des Bankinstituts an der HSG sowie alt Bankpräsident der Zuger Kantonalbank.

Staatsgarantie soll weiterhin gewährt werden

In der Botschaft an den Grossen Rat, der das Geschäft voraussichtlich im Dezember behandelt, sind die Kernpunkte der Totalrevision aufgeführt. Zu nennen ist etwa die Staatsgarantie. Diese soll weiterhin gewährt werden. Eine Bestandesgarantie für die Kantonalbank sei damit aber nicht verbunden. Die Staatsgarantie entspreche einer Versicherung, welche die Bank für ihre Kunden abschliesse. Der gesetzliche Einlegerschutz bietet Sicherheit bei Einlagen bis höchstens 100000 Franken.

Die Tätigkeitsfelder der Kantonalbank werden sachlich durch eine Umschreibung des Dienstleistungsangebots und geografisch durch eine Festlegung der Herkunft der Bankkunden umrissen. Das schränke zwar die unternehmerische Freiheit ein, begrenze aber das Risiko, heisst es in der Botschaft. Der geografische Geschäftskreis der Kantonalbank soll wie in der bisherigen Praxis schwergewichtig die Kundschaft aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden umfassen. Die Kantonalbank darf aber auch Geschäftsbeziehungen mit ausserkantonalen Kunden eingehen. Zur Risikoreduktion wird aber im Gesetz neu ausdrücklich festgehalten, dass Spekulationsgeschäfte nicht zulässig sind.

Die Kantonalbank liefert jährlich Millionen an den Kanton ab. Im Geschäftsjahr 2016 waren es beispielsweise 7,45 Millionen Franken. Neu sind im Gesetz nicht mehr feste Sätze definiert, vielmehr soll jeweils über einen mehrjährigen Zeitraum für beide Seiten – Kanton und Bank – Sicherheit über den Mittelfluss geschaffen werden.

Qualifizierte Personen schwierig zu finden

Wie der Botschaft weiter zu entnehmen ist, wird der Bankrat verkleinert. Er umfasst neu nur noch fünf bis maximal sieben Mitglieder anstelle von bisher neun. Die Verschlankung soll die Flexibilität und Effizienz des Bankrates steigern, und damit für die Herausforderungen der Zukunft wappnen. Sie trage auch dem Umstand Rechnung, dass die Anforderungen der Finma an die Mitglieder stetig steigen würden und entsprechend qualifizierte Personen in einem kleinen Kanton nur schwierig zu finden seien. Wie bisher soll ein Mitglied der Standeskommission dem Bankrat angehören. Neu soll die Standeskommission dieses Mitglied selber bestimmen können – zurzeit ist es Landammann Daniel Fässler. Die anderen Mitglieder wählt der Grosse Rat.