Illegale Abfallentsorgung kann teuer werden

Abgelegene Strassenabschnitte dienen gelegentlich der illegalen Kehrichtentsorgung. Das Tiefbauamt der Gemeinde Herisau versucht, die Verursacher zu finden. Oftmals aber bleibt einzig der Aufwand zurück.

Bruno Eisenhut
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HERISAU. Tatort Steblenwald an der Strecke Herisau–Waldstatt: Am Strassenrand findet sich eine stolze Anzahl leerer Bierdosen, nicht weit davon entfernt liegen Kehrichtsäcke, Überreste eines entleerten Aschenbechers runden das Bild ab. Gemäss Aussage eines Anwohners wird das Waldstück zwischen Herisau und Waldstatt wiederkehrend als Mülldeponie genutzt.

Wenig befahrene Strassen, mit Vorliebe bewaldete Abschnitte, dienen nicht selten der illegalen Abfallentsorgung. Letztlich wird es zur Aufgabe des örtlichen Tiefbauamtes, den Schutt einzusammeln.

Gemeinde räumt auf

Hansjörg Blaser, Leiter der Umweltschutzfachstelle Herisau, kann auf Anfrage unserer Zeitung keine genauen Angaben über die Anzahl Vorfälle von illegaler Abfallentsorgung im Gemeindegebiet machen. «Das Wegräumen von unsachgemäss entsorgtem Abfall gehört zum Tagesgeschäft. Spezielle Erfassungen werden deshalb nicht getätigt», so Blaser. Grundsätzlich sei die Gemeinde Herisau für die Sauberhaltung der öffentlichen Gemeindegrundstücke verantwortlich. «Wenn es um das Einsammeln von Abfall geht, lassen wir bei der Grenze zwischen öffentlichem und privatem Grund Kulanz walten», so Hansjörg Blaser.

Kehrichtsäcke analysieren

Besteht nach der Bergung des Abfalls Aussicht auf Erfolg, probiert die Gemeinde Herisau, den Verursacher ausfindig zu machen. Insbesondere bei irregulär entsorgten Kehrichtsäcken analysiert die Gemeinde deren Inhalt. Einer nachweislich schuldigen Person wird der Aufwand der Gemeinde in Rechnung gestellt – ein Betrag zwischen 100 und 500 Franken. Wer mit seiner Entsorgungsaktion die Umwelt gefährdet, muss gar mit einer Strafanzeige rechnen.

Seit dem Jahr 2006 setzt die Gemeinde Herisau auf eine Littering-Kampagne. Mit dieser möchte die Gemeinde aktiv etwas gegen das Littering unternehmen. Mit der Beschriftung der rund 400 Abfallbehälter und Robidogs sowie Plakaten in öffentlichen Verkehrsmitteln will Herisau das Thema Littering bei der Bevölkerung ins Gespräch bringen.

Hohe Busse möglich

Bei illegaler Abfallentsorgung droht eine Geldbusse. «Die Höhe dieser Busse wird durch die Staatsanwaltschaft festgelegt», so Marcel Wehrlin, Mediensprecher der Ausserrhoder Kantonspolizei. Eine solche falle in jedem Fall aber wesentlich höher aus, als die Kosten einer legalen Entsorgung.

Dem weitverbreiteten Glauben, dass man Grüngut bedenkenlos in jedem Wald entsorgen dürfe, entgegnet Wehrlin: «Grundsätzlich dürfen nur Rückstände aus der Waldbewirtschaftung in Wäldern entsorgt werden.» Rasenschnitt beispielsweise gelte als Düngung und sei im Wald verboten. Bei Entdeckung von illegal entsorgtem Abfall rät Markus Wehrlin den Grundstückbesitzern, sich bei den zuständigen Gemeindebehörden zu melden oder polizeiliche Anzeige zu erstatten.