Hobby-Winzer Edgar Bischof pocht auf Verständlichkeit

Die Detailberatung zur an sich unumstrittenen kantonalen Weinverordnung wurde fast ausschliesslich von Kantonsrat Edgar Bischof (SVP, Teufen) und Volkswirtschaftsdirektorin Marianne Koller bestritten.

Johannes Wey
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Die Detailberatung zur an sich unumstrittenen kantonalen Weinverordnung wurde fast ausschliesslich von Kantonsrat Edgar Bischof (SVP, Teufen) und Volkswirtschaftsdirektorin Marianne Koller bestritten. Bischof, der sich im Eintretensvotum seiner Fraktion als Hobby-Winzer geoutet hatte, war bestrebt, den Verordnungstext für den Bürger verständlicher zu formulieren. Koller wollte die Verordnung hingegen möglichst knapp halten und hielt dagegen, dass nur die Punkte in die kantonale Verordnung gehören, die nicht auf Bundesebene geregelt werden.

Das Kind beim Namen nennen

Der erste Änderungsantrag betraf Artikel 2. Bischof forderte, im Verordnungstext ausdrücklich festzuhalten, dass Anbauflächen bis 400 m2 keiner Bewilligungspflicht unterliegen. Dabei erhielt er Unterstützung von Alfred Stricker (pu, Stein), Erwin Ganz (pu, Lutzenberg) und Gilgian Leuzinger (FDP, Bühler). Marianne Koller argumentierte gegen diese Änderung: «In der Verordnung soll festgehalten werden, was bewilligt werden muss, und nicht umgekehrt.» Trotzdem wurde der Antrag mit 34:22 Stimmen angenommen.

Bischofs nächster Antrag, der mit 40:16 gutgeheissen wurde, betraf Absatz 1 im Artikel 3: Für die Meldepflicht bei der Erneuerung von Rebflächen wird der Empfänger, das Landwirtschaftsamt, vermerkt. Den Antrag zu Absatz 3 desselben Artikels zog Bischof nach mehreren Wortmeldungen zurück: Alfred Stricker hatte ihn darauf hingewiesen, dass die Meldepflicht auch für Anbauflächen unter 400 m2 nötig sei, da es um die Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten gehe.

Keine Weinbaustatistik

Ausserdem kam Edgar Bischof auf einen Änderungsvorschlag zurück, den seine Fraktion im Vernehmlassungsverfahren eingebracht hatte: Er wollte, dass der Kanton jährlich eine Weinbaustatistik veröffentlicht. Landwirtschaftsdirektorin Koller sprach sich allerdings dagegen aus. Es fehle aufgrund der geringen Menge, die in Ausserrhoden produziert wird, eine verlässliche Datenbasis. «Ausserdem werden alleine zwei Drittel dieser Menge von einem einzelnen Produzenten erzeugt.» Eine Statistik liesse zu viele Rückschlüsse auf diesen Produzenten zu.

Die kantonale Weinbauverordnung wurde bei zwei Enthaltungen einstimmig gutgeheissen.