HINTERLAND: Vier Gemeinden miteinander

Schönengrund, Schwellbrunn, Waldstatt und Hundwil wollen bei der Asylbetreuung regionalisieren. Ziel sind tiefere Kosten und eine professionellere Betreuung.

Bruno Eisenhut
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Bruno Eisenhut

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Mit fünf Personen hat die Hinterländer Gemeinde Schönengrund zwar nicht gleich grosse Mengen von Asylsuchenden zu betreuen wie dies andere Gemeinden oder Städte zu tun haben. Dennoch bringt diese Aufgabe einen Aufwand mit sich, die den Gemeinderat an die Grenzen seiner Ressourcen bringt. Seit einiger Zeit hat Schönengrund deshalb zur Betreuung der Asylsuchenden einen Asylbetreuer eingestellt. Auch die Gemeinde Waldstatt bezieht Leistungen von diesem Asylbetreuer. Sein Pensum liegt derzeit zwischen 20 und 30 Prozent.

Dieses Pensum soll nun ausgebaut werden, erklärt der zuständige Gemeinderat von Schönengrund, Dominik Flück. Und zwar über die Gemeindegrenzen hinaus. Zusammen mit Waldstatt, Schwellbrunn und Hundwil soll eine Asylkommission eingesetzt werden, welche künftig über den Einsatz des Asylbetreuers in allen vier Gemeinden entscheidet. Alle vier Gemeinden sollen durch einen Gemeinderat Einsitz in dieser Kommission haben und Schönengrund als Sitzgemeinde der Kommission soll diese präsidieren.

Günstiger und professioneller

Mit dieser Zusammenlegung könnte das Pensum der Stelle auf 50 bis 75 Prozent erhöht werden, erklärt Gemeinderat Dominik Flück. Eines der Ziele sei die Reduktion der Kosten für die einzelnen Gemeinden. Etwa könnten bei der Suche nach geeigneten Wohnungen Synergien genutzt werden. Oder das Beschäftigungsprogramm würde mehr Möglichkeiten bieten. Mit der Erhöhung des Pensums erhofft sich Dominik Flück auch eine Professionalisierung der Betreuung.

Zu den Aufgaben des Asylbetreuers gehören Themen aus dem Alltag der Asylbewerber. Beispielsweise erledigt dieser Administrative Arbeiten oder sucht nach Wohnungen und Mobiliar.Er koordiniert die Beschäftigungstätigkeit, organisiert den Deutschunterricht, für Asylsuchende mit offenem Endstatus oder begleitet bei Einweisungen respektive Abschiebungen.

Gemeinderäte entscheiden

Die Kosten für das gemeinsame Projekt werden im Jahr 2018 auf knapp 500000 Franken festgelegt. Einen grosse§n Anteil bekommen die Gemeinden von Bund und Kanton wieder zurückerstattet. Letztlich würden 13000 Franken durch die vier Gemeinden zutragen seien, erklärt Gemeinderat Dominik Flück. Diese würden nach einem Verteilschlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt. Als Starttermin wird der 1. Januar 2018 anvisiert. Vorerst werden aber die jeweiligen Gemeinderäte das Vorhaben im Detail beraten. Erst wenn alle vier Räte zugestimmt haben, wird das Projekt umgesetzt.