Herisauer Ehepaar soll Sozialhilfeleistungen erschlichen haben: Nun droht der Landesverweis

Ein Ehepaar aus Herisau musste sich vor dem Kantonsgericht unter anderem wegen Betrugs verantworten.

Astrid Zysset
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Das Urteil steht derzeit noch aus. (Bild: Fotolia)

Das Urteil steht derzeit noch aus. (Bild: Fotolia)

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Die Staatsanwaltschaft sprach vor Schranken von «Arglistigkeit», die an den Tag gelegt wurde, von einem direkten Vorsatz. Weiter würde sich die Angeschuldigte «als Opfer darstellen». Die Schuld schob jene ihrem Ehemann zu. Sie selbst sei davon ausgegangen, dass alles rechtens ablief. Und der Mann? Der räumte ein, dass er Fehler gemacht hatte. Da aber das Geld nicht zum Leben gereicht hätte, sah er sich dazu gezwungen.

Vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht wurde am Dienstag ein Fall verhandelt, bei welchem sich ein Ehepaar aus Herisau unter anderem wegen mehrfachen Betrugs verantworten musste. Genau genommen wurde dem Paar vorgeworfen, dass es dem Sozialamt mehrere Anstellungen verschwieg, um Sozialhilfeleistungen zu erschleichen. Dies in der Höhe von über 28000 Franken während der Zeiträume zwischen August 2011 und April 2012 wie auch zwischen März 2015 und März 2017.

Anstellungen und Konti verschwiegen

Am 5. Dezember 2010 ersuchte das beschuldigte Paar um Sozialhilfe für sich und die beiden gemeinsamen Kinder beim Sozialamt der Gemeinde Herisau. Das Erwerbseinkommen der Frau reiche nicht für den Lebensunterhalt der Familie aus, so die Begründung damals. Was aber verschwiegen wurde, war, dass der Mann zwischen August 2011 und November 2012 als Gipser in St. Gallen gearbeitet hatte. Vor der Einzelrichterin räumte der Beschuldigte ein, dass er dies wohl hätte angeben sollen. Das Konto, auf welchem der Lohn eingezahlt wurde, gab der Mann gegenüber dem Sozialamt nicht an. Am 11. März 2015 ersuchte die Familie erneut um finanzielle Unterstützung. Knappe zwei Wochen später unterzeichnete die Ehefrau einen Arbeitsvertrag als Reinigungsangestellte. Dies erwähnte sie jedoch gegenüber dem Sozialamt nie. Auch eine spätere Anstellung ab Januar 2016 hielt die Familie geheim. Ebenso wie das Lohnkonto. Vor Gericht gab die Beschuldigte an, sie habe ihren Mann gebeten, die Stellen beim Amt anzugeben. Sie habe ihm vertraut und sei davon ausgegangen, dass er dies gemacht hätte. Warum sie das Lohnkonto bei einem Besuch beim Sozialamt verschwiegen hatte, wisse sie nicht, gab sie weiter an. Ihr Mann verrichtete zwischen November 2015 und März 2017 kleinere Arbeiten für den Vermieter. Ab März 2017 erfolgte die Festanstellung als Hauswart. Der Vermieter war es dann aber auch, der Meldung an das Sozialamt erstattete.

Bei Schuldspruch droht Landesverweis

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe für den Mann von neun Monaten zuzüglich einer Busse von 2000 Franken. Der Frau droht eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten zuzüglich einer Busse von 1300 Franken. Die Schuld der Frau konnte die Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei nachweisen. Zu unklar schienen die Auskünfte, welche die Beschuldigte gab. Einerseits sprach das Ehepaar vor der Einzelrichterin davon, dass sie alles Finanzielle gemeinsam regeln würden, andererseits gab der Mann an, dass er sich als Familienoberhaupt um die Finanzen kümmere. Was bei einem Schuldspruch den beiden ebenfalls droht, ist ein Landesverweis. Die Ehefrau gab an, dass sie eine solche Sanktion nicht würde nachvollziehen können. «Wir haben nie Probleme gemacht.» Das Paar stammt aus Mazedonien. Es ist nicht vorbestraft und hat eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem Sozialamt bereits getroffen. Das Urteil liegt noch nicht vor.